Hilfe zur Pflege durch den Bezirk Mittelfranken

Pflegeversicherung

Vorrangig besteht ein Anspruch auf Pflegegeld durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung stellt allerdings nur eine Grundabsicherung dar. Wenn Pflegebedürftige ihre Pflege mit den von der Pflegekasse gewährten Leistungen nicht voll finanzieren können oder keine Pflegeversicherung vorhanden ist, tritt die Sozialhilfe bei Bedürftigkeit mit ergänzenden Leistungen ein.

Die Hilfe zur Pflege ist wie alle anderen Leistungen nach dem SGB XII von vorhandenem Einkommen und Vermögen abhängig.

Die Regelungen zu dieser Leistung finden sich im 7. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (§ 61 bis 66a SGB XII).

Änderung der Zuständigkeit bei der ambulanten Hilfe zur Pflege

Immer mehr Menschen möchten trotz Alter, Krankheit oder Behinderung in ihrer vertrauten Umgebung zu Hause gepflegt werden.

Bislang war das Sozialamt der Stadt Nürnberg für die sozialhilferechtlichen Leistung der ambulanten Hilfe zur Pflege zuständig.

Seit 1. Dezember 2018 ist nun der Bezirk Mittelfranken der richtige Ansprechpartner bei diesem Thema.

Dies bedeutet, dass der Bezirk Mittelfranken nun sowohl für die finanziellen Fragen bei ambulanter und stationärer Pflege und bei Tages-und Kurzzeitpflege zuständig ist.

Die Zuständigkeit des Bezirks Mittelfranken umfasst zudem die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

ServiceZentrum Nürnberg (SZN) des Bezirks Mittelfranken

Wallensteinstraße 61-63

90431 Nürnberg

Telefon 09 11 / 6 00 66 98-0

Telefax 09 11 / 6 00 66 98-99

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Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 9.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18 Uhr
Freitag von 8.00 bis 13.30 Uhr



In Ansbach: Bezirk Mittelfranken

Danziger Straße 5, 91522 Ansbach


Telefon 09 81 / 46 64-0


Beratungsangebote zur Pflege in Nürnberg

Pflegestützpunkt Nürnberg

Der Pflegestützpunkt Nürnberg bietet Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege und Hilfen im Alter. Er bietet unabhängige Auskünfte, Beratung und Vermittlung von speziellen Hilfeleistungen.

Pflegestützpunkt Nürnberg

im Seniorenrathaus / Heilig-Geist-Haus

Hans- Sachs-Platz 2

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 231 - 87 878

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Sozialpädagogischer Fachdienst

Der Sozialpädagogische Fachdienst ist ein Beratungsdienst des Sozialamtes für erwachsene Nürnberger Bürgerinnen und Bürger.

Der SFD steht als Anlaufstelle in Notlagen für Nürnberger Bürgerinnen und Bürger unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass sie in einem Haushalt leben, in dem alle Personen über 21 Jahre alt sind.

Angeboten werden Beratungen bei allen persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Problemen. Bei Bedarf findet eine Vermittlung an weitere Fachdienste statt. Hilfebedürftige ältere, chronisch kranke oder behinderte Menschen können zum Beispiel Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten oder bei der Suche nach ambulanten oder stationären Hilfen erhalten. Gerne können sich auch Angehörige an den Sozialpädagogischen Fachdienst wenden.

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Sozialpädagogischer Fachdienst

Kirchenweg 56

90419 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-81 03

Telefax 09 11 / 2 31-75 37

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. - Fachstelle für pflegende Angehörige

Beratung auch in russischer Sprache

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Aktualisiert am 27.12.2023, 18:12 Uhr

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