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Das Referat für Jugend, Familie und Soziales

Das Gebäude in dem das Sozialreferat untergebracht ist.

Steuerung, Klärung und Beratung gehört zu den Kernaufgaben des Teams im Referat für Jugend, Familie und Soziales. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter widmen sich folgenden Schwerpunkten:

  • Zentrale Steuerung an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Stadtrat
  • Grundsatzfragen, Sonderprojekte und Querschnittsaufgaben der Jugend-, Familien- und Sozialpolitik
  • Vertretung des Geschäftsbereichs in gesamtstädtischen und externen Abstimmungsgremien und -prozessen
  • Dienststellenübergreifende Planungen und Abstimmungen
  • Koordination Haushalts- und Zuschusswesen, Investitionen im Geschäftsbereich
  • Ausschüsse und Terminplanung für die Referentin

Gleiche Chancen für alle

Kommunale Sozialpolitik befindet sich stetig im Umbruch. Der Sozialstaat entwickelt sich angesichts gesellschaftlicher und demografischer Herausforderungen, finanzieller Engpässe und fachlicher Anforderungen weiter – und die Kommunen richten sich entsprechend aus. Die Qualität des Sozialstaats misst sich nicht daran, wie hoch die Regelsätze sind, sondern wie er „soziale Inklusion“, also Einbeziehung und Teilhabe, ermöglicht.

Gesundheit, Wohnen und vor allem Bildung sollen jedem zugänglich sein, ebenso Arbeit, sozialer Schutz und Sicherheit. Auch ökologische und politische Chancengleichheit gehören zu den Grundlagen sozialen Miteinanders. Das heißt: Es gilt, allen Bürgerinnen und Bürgern einer Stadt Existenzsicherung zu gewährleisten und soziale Integration zu ermöglichen. Auf der Basis der Ideen eines vorbeugenden und aktivierenden Sozialstaats wollen wir fördern und fordern. Dabei geht es weder um Mildtätigkeit noch um Fürsorge: Das oberste Ziel sozialer Arbeit ist vor allem „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Drei Kinder, die Arm in Arm einen Weg entlang gehen.


Gesetzliche Grundlagen des Sozialstaats

Die Grundlagen des Sozialstaats sind bundesweit in den Sozialgesetzbüchern (SGB) niedergelegt. Für die kommunale Sozialpolitik sind besonders das SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, das SGB III „Arbeitsförderung“, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das SGB XII (Sozialhilfe) und das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) von Bedeutung: Sie regeln kommunale Zuständigkeiten oder enthalten bedeutsame Schnittstellen für das Zusammenleben vor Ort.

Daneben definieren auch andere Bundesgesetze oder das Landesrecht die Aufgaben der Stadt, insbesondere etwa bei der Bildung und Kindertagesbetreuung. Diese werden für Nürnberg durch Stadtratsbeschlüsse und Verwaltungshandeln umgesetzt.

Wichtige Normen sind auch die UN-Konventionen für die Kinderrechte und die Rechte von Menschen mit Behinderungen.


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