Das Gebiet der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Marienberg

Übersichtsplan zur Lage der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

Angesichts der stetig steigenden Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern in Nürnberg und den aktuell zu verzeichnenden Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt kommt der Aktivierung neuer Wohnbau- und Gewerbeflächen in der Stadt eine besondere Bedeutung zu.
Der Bedarf an Wohnflächen kann durch reine Innenentwicklung nicht mehr gedeckt werden. Zudem fehlen dem attraktiven Wirtschaftsstandort Nürnberg Flächen für höherwertiges Gewerbe; dies belegen diverse Fachgutachten.
Die Bereitstellung von Bauflächen ist deshalb ein zentrales Anliegen der Stadt Nürnberg.

Da einige im Stadtgebiet vorhandene potentielle Bauflächen aufgrund ihrer Größe und der heterogenen Eigentumsverhältnisse nur eingeschränkt entwickelbar sind, wurde für diese Bereiche auch über die Anwendung des Instrumentariums einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (STEM) gem. § 165 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. einer (vorlaufenden) Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB (VorkRS) nachgedacht.
Bei der Betrachtung der Gebietsgröße und der städtebaulich-infrastrukturellen Rahmenbedingungen kristallisierte sich das Areal nördlich der Marienbergstraße als das geeignetste Gebiet heraus, um das dringliche städtebauliche Ziel der Schaffung von Baurecht und der zügigen Entwicklung erreichen zu können.

Auf der Grundlage der erfolgten Potentialerkundung hat der Stadtrat deshalb zur Deckung des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein am 25. Oktober 2017 eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 BauGB eingeleitet.
Detaillierte Unterlagen zur Stadtratsbehandlung finden sich im

Außerdem beschloss der Stadtrat in gleicher Sitzung den Erlass der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein. Der wesentliche Sinn dieser Satzung ist die Verhinderung von Bodenspekulationen, da in allen Grundstücksverkäufen die Stadt nun ein Vorkaufsrecht zum tatsächlichen Wert hat.

Verhindert wird damit der spekulative Einstieg von Bauträgern oder Finanzinvestoren in das Projekt. Ziel der STEM ist die Verwendung der erwarteten Entwicklungsgewinne innerhalb des Gebietes für infrastrukturelle Maßnahmen (Parks, Straßen, Sozialeinrichtungen). Verbleibende finanzielle Überschüsse werden mit Abschluss der Maßnahme an die früheren Grundeigentümer anteilig aufgeteilt.

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