Stadtpanorama Naegeleinsplatz

Stadtentwicklung Marienberg

Bauen in Nürnberg

Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg © Stadtplanungsamt / Stadt Nürnberg

Seit 2017 gilt in Nürnberg ein Baulandbeschluss, der städtebauliche Standards und Qualitäten festlegt. Darin wird beispielsweise auch die anteilige Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnraum gesichert. Er bietet die Möglichkeit, eine einheitliche Vorgehensweise der Kommune zu gewährleisten.

    Wohnen

    Wohnungsmarktbeobachtung © Wirtschaftsreferat – Stab Wohnen / Stadt Nürnberg

    Im Oktober 2015 wurde das Gutachten zum Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg" veröffentlicht.
    Aufbauend auf das Gutachten wurde das „Handlungsprogramm Wohnen" als Maßnahmenpaket für die weitere Umsetzung beschlossen.
    Eine darin beschlossene Maßnahme ist die „Wohnungsmarktbeobachtung". Wohnungsmarktrelevante Daten werden dort zusammengeführt und transparent und objektiv aufbereitet.

      Gewerbe

      Gewerbe in Nürnberg © Wirtschaftsförderung / Stadt Nürnberg

      Im Gutachten des Wirtschaftsreferats zur „Gewerbeflächenentwicklung Nürnberg 2025" wurden die im wirksamen FNP dargestellten möglichen Potentiale östlich der Flughafenstraße einbezogen.
      Aktuell ist ein neues Konzept zur Gewerbeflächenentwicklung in Arbeit („Masterplan Gewerbeflächen").

        Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg © Wirtschaftsreferat, Baureferat / Stadt Nürnberg

        Der Stadtrat hat im Oktober 2013 ein Einzelhandelskonzept (Zentrenkonzept) für Nürnberg beschlossen.

          Infrastruktur

          Jugendhilfeplanung – Spielen in der Stadt © Jugendamt / Stadt Nürnberg

          Entsprechend der Größe des Baugebietes sind Infrastruktureinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) zu berücksichtigen. Auch sind Angebote für Kinder und Jugendliche gemäß der Jugendhilfeplanung „Offene Kinder- und Jugendarbeit" einzuplanen.

            Landwirtschaft

            Leitlinien der räumlichen Entwicklung © Stadtplanungsamt / Stadt Nürnberg

            Die künftigen Ziele und Entwicklungsperspektiven der Landwirtschaft werden im agrarstrukturellen Gutachten dargestellt, aus dem die „Leitlinien für die räumliche Entwicklung des Knoblauchlandes" abgeleitet wurden.