Wärmepumpen - Lärmkonflikte lassen sich vermeiden!

Zunehmende Bedeutung von Wärmepumpen als Heizsystem

Einhergehend mit einem gestiegenen Bewusstsein für die Risiken fossiler Energien haben Wärmepumpen in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Die Bundesregierung hat nun mit ambitionierten Ausbauzielen und Marktanreizen die Wärmepumpe als die neue Standardheizung für Neubauten, aber auch für Sanierungen im Bestand etabliert. Aufgrund des vergleichsweise geringen technischen und ökonomischen Aufwands wird speziell der Luftwärmepumpe bei der „Wärmewende“ eine herausragende Bedeutung zukommen. Darauf weist auch der in der Branchenstudie 2023 des Bundesverband Wärmepumpe e.V. veröffentlichte Verlauf der Absatzzahlen nach Technologiesegment hin.

Absatz von Heizungswärmepumpen nach Technologiesegment

Lärm – ein oft unterschätzter, aber wesentlicher Aspekt

Die Abkehr von fossilen Energieträgern hin zu effizienten, regenerativen Möglichkeiten der Beheizung ist aus Sicht des Umweltschutzes ausdrücklich zu begrüßen. Mit dem Zuwachs von Luftwärmepumpen gehen aber auch neue Herausforderungen im Bereich des Lärmschutzes einher. Diese muss man sehen, um ihnen wirksam begegnen zu können. Da es für die Errichtung und den Betrieb im Regelfall keinerlei Genehmigung bedarf, liegt die Verantwortung für die Vermeidung von Lärmproblemen ausschließlich beim Anlagenbetreiber. Gerade in dicht bebauten Stadtgebieten, wie etwa in Nürnberg, ist das durch Luftwärmepumpen verursachte Geräusch ein nicht zu unterschätzender Faktor, der in der Planung leider noch viel zu häufig vernachlässigt wird. Das kann nicht nur den nachbarschaftlichen Frieden belasten, sondern auch richtig teuer werden. Denn wenn sich ein Nachbar durch ein zu lautes Gerät gestört fühlt, können – mitunter nach ebenfalls belastendem Rechtsstreit - Abhilfemaßnahmen fällig werden. Wenn die Luftwärmepumpe erst einmal steht, bedeutet dies oft einen größeren finanziellen Aufwand, obwohl Lärmschutz bei Planung und Kauf keine oder kaum höhere Kosten verursacht hätten.

Schematische Darstellung der Geräuschabstrahlung von Wärmepumpen in Außenaufstellung

Was ist zu laut?

Der Betreiber der Luftwärmepumpe muss sicherstellen, dass seine Anlage die Anforderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) einhält. Darin sind u.a. Werte für Geräuscheinwirkungen durch den gesamten Lärm durch Anlagen festgelegt, die vor dem Fenster des Nachbarn – das ist der sogenannte maßgebliche Immissionsort – nicht überschritten werden dürfen. Der durch eine einzelne Anlage am Immissionsort verursachte Lärm sollte möglichst 6 dB(A) unter dem in der TA Lärm genannten Wert bleiben. Mit diesem Abschlag wird einer eventuell bestehenden oder sich zukünftig noch entwickelnden Vorbelastung durch andere Anlagen Rechnung getragen (es wird ja der gesamte Anlagenlärm am Immissionsort betrachtet).
Das von der Luftwärmepumpe ausgehende Geräusch wird bis zum Immissionsort durch die Entfernung und Hindernisse für die Schallausbreitung abgeschwächt. Genauso kann es aber durch Reflektionen verstärkt werden. Deshalb sind sowohl Wärmepumpenmerkmale als auch die Einbausituation für die Frage, was zu laut ist, von Bedeutung.

Grafik mit Immissionsrichtwerten nach TA Lärm für verschiedene Gebietskategorien

Was kann man tun, um Probleme zu vermeiden?

Der erste und wichtigste Punkt ist es, den Lärmschutz von Anfang an mitzudenken. Die Geräusche von Luftwärmepumpen – und damit deren mögliche Störwirkung – hängen von mehreren Einflussgrößen ab. In der Planungsphase ist es wichtig, die einzelnen Einflussgrößen, deren Wechselwirkungen und die möglichen Auswirkungen über das eigene Grundstück hinaus zu beachten. Falls Ihre Heizungsbauerin oder Ihr Energieberater das Thema nicht ohnehin anspricht, sollten Sie unbedingt frühzeitig darauf hinweisen.
Bei der Auswahl des Gerätes wird der Grundstein für einen leisen Betrieb gelegt. Wie eine Auswertung von 179 technischen Datenblättern von Luftwärmepumpen im Rahmen eines Praktikums beim Umweltamt gezeigt hat, können sich bereits die Schallleistungspegel der Geräte innerhalb des Produktsortiments eines einzelnen Herstellers erheblich unterscheiden. Als Stand der Technik gilt ein Schalleistungspegel von etwa 50 dB(A).
Wie weitere Untersuchungen gezeigt haben, besteht auch nicht zwingend ein direkter Zusammenhang zwischen Heizleistung und Schallleistungspegel. Die benötigte Heizleistung kann also sehr wohl auch von leisen Luftwärmepumpen bereitgestellt werden – darum vergleichen Sie neben z.B. der Jahresarbeitszahl auch die Schallleistungspegel mehrerer Geräte und stellen Sie ruhig auch an dieser Stelle hohe Anforderungen an das Produkt.

Übersicht über die Häufigkeiten der Schallleistungspegel verschiedener Wärmepumpenmodelle von 10 verschiedenen Herstellern

Die zweite große Stellschraube ist der Aufstellungsort. Grundsätzlich sollte immer die Möglichkeit einer kompletten (Monoblock) oder teilweisen Innenaufstellung (Split-Aufstellung) geprüft werden. Bei einer Außenaufstellung sollte der Standort des Ventilators (Hauptlärmquelle) sehr sorgfältig gewählt werden. Störungen durch Betriebsgeräusche können vermieden oder zumindest deutlich vermindert werden, wenn vom Ventilator aus keine direkte Sichtverbindung zu Fenstern von Wohnräumen besteht. Nach Möglichkeit sollte zudem eine Installation auf oder vor harten Flächen und Wänden vermieden werden. An diesen Flächen wird der Schall reflektiert und damit die Lautstärke der Betriebsgeräusche verstärkt.

Der Bundesverband Wärmepumpen e.V. und das Bundesland Sachsen-Anhalt bieten kostenfreie Schallrechner mit der Möglichkeit, Grunddaten zum Aufstellungsort und zur Abschirmung zu erfassen, an. Bei erstgenanntem sind auch schon schalltechnische Daten gängiger wählbarer Modelle verschiedener Anbieter hinterlegt. Jedoch sollten die Ergebnisse immer noch kritisch für den Einzelfall von einer Fachfrau oder einem Fachmann mit entsprechender Erfahrung betrachtet werden.

Wir hoffen, Ihnen und Ihren Nachbarn mit diesen Hinweisen zu einer konfliktfreien Wärmepumpennutzung verhelfen zu können.

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