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Elektronische Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung (eVB)   

 

Für jede Fahrzeugzulassung ist der Nachweis einer Kfz - Haftpflichtversicherung erforderlich.

Die elektronische Versicherungsbestätigung kommt – mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen, für alle Arten von Kennzeichen zur Verwendung.
Für Ausfuhrkennzeichen gelten die bisherigen Muster / Formulare weiter.

Der Halter/ Versicherungsnehmer bekommt von seiner Versicherungsgesellschaft eine siebenstellige eVB-Nummer mitgeteilt, die den Zulassungsbehörden den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten ermöglicht.

 

Hinweis:

Bei Unstimmigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit der
eVB-Nummer sollte sich der Halter/Versicherungsnehmer immer zuerst an seinen Versicherer wenden.

 

Kraftfahrzeugzulassungsstelle Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung

(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)

Großreuther Straße 115 b

90425 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 40 01

Telefax: 0911 / 231 - 40 69

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Hinweis:

Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

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  •  Titelbild: © Stadt Nürnberg
  •  Kraftfahrzeugzulassungsstelle Nürnberg: © Matthias Steyer / Stadt Nürnberg