Für jede Fahrzeugzulassung ist der Nachweis einer Kfz - Haftpflichtversicherung erforderlich.
Die elektronische Versicherungsbestätigung kommt – mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen, für alle Arten von Kennzeichen zur Verwendung.
Für Ausfuhrkennzeichen gelten die bisherigen Muster / Formulare weiter.
Der Halter/ Versicherungsnehmer bekommt von seiner Versicherungsgesellschaft eine siebenstellige eVB-Nummer mitgeteilt, die den Zulassungsbehörden den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten ermöglicht.