Teilhabe an Informationen

Der Zugang zu Informationen ist zentral für Inklusion. Die Beratungsstelle der Stadt Nürnberg für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige steht unter anderem für erste Klärungen zur Verfügung. Die Datenbank auf der Website des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention www.inklusion.nuernberg.de stellt zielgruppengerecht wichtige Angebote auf dem Gebiet der Inklusion zusammen.

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Umgesetzte Maßnahmen

Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen

Mitarbeitende Sozialamts stehen allen Beratungssuchenden zur Verfügung. Schwerpunkte des Angebots sind unter anderem die Klärung von Zuständigkeiten, die Ausgabe von Anträgen für die Beantragung des Schwerbehindertenausweises und Informationen zu Nachteilsausgleichen aber auch zu Zugänglichkeit von Ämtergebäuden, Verfahrensabläufen innerhalb der Stadtverwaltung uvm. Darüber hinaus werden auch Anfragen aus anderen städtischen Dienststellen und Institutionen angenommen.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, weitere Beratungsstellen und Institutionen mit denen Vernetzung besteht, alle Dienststellen der Stadt Nürnberg in Bezug auf ihre je eigenen Angebote und Zuständigkeiten.

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt in 2021 und weiterhin in Umsetzung

Inklusionsgerechte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Die Öffentlichkeitsarbeit zu den geplanten und durchgeführten Maßnahmen von Servicebetrieb öffentlicher Raum umfasst Informationen (z.B. zu Baustellen im Stadtbereich) und Mitwirkung (z.B. bei Bürgerbeteiligungen zur Neuplanung von Grünflächen und Spielplätzen). Grundsätze bei der Öffentlichkeitsarbeit:
• Inklusionsgerechte Bildsprache
• Einfache Sprache
• hoher Bildanteil und eingängige Bildsprache zur leichten Verständlichkeit
• Vorlesefunktion der Website
• Angabe einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners für Rückfragen oder Verständnisschwierigkeiten
• Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsarbeit sind sichtbar im Stadtbild, der Presse und dem Internet.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsarbeit sind für alle Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs verständlich.

Zuständigkeit:
Servicebetrieb Öffentlicher Raum und externe Grafikbüros

Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt

Newsletter Inklusion

Mehrmals im Jahr versendet die Fachstelle Inklusion des Sozialamts ihre zugegangenen oder eigenen Informationen an einen Verteiler von interessierten Akteurinnen und Akteuren innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Interessensvertretungen sowie Privatpersonen. Alle Personen, die mit dem Thema „Inklusion in Nürnberg“ in Berührung kommen und an diesem Thema Interesse haben, sollen so bestmöglich informiert werden.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Übersetzung der Zusammenfassung zur Inklusionsstudie „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ in Leichte Sprache

Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Nürnberger Inklusionsstudie wurde in Leichte Sprache übersetzt. Es wurden zwei Versionen erstellt: Eine ausführliche Version ohne Bebilderung und eine kürzere Version mit Bebilderung. Beide Versionen wurden vom Amt für Kommunikation und Stadtmarketing in Kooperation mit dem Sozialamt erstellt und von einem externen Dienstleistenden auf Verständlichkeit geprüft. So sind die Ergebnisse der Inklusionsstudie auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen zugänglich.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt in 2021

Erstellung der Info-Karte zum Nürnberg-Pass in Einfacher Sprache

Die Info-Karte zum Nürnberg-Pass wurde überarbeitet und in Einfacher Sprache erstellt. Der Text in Einfacher Sprache wurde vom Amt für Kommunikation und Stadtmarketing erstellt. Als Vorlage diente der standardsprachliche Ausgangstext. Die weitere Überarbeitung wurde vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt koordiniert.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt in 2020

Flugblatt zum Impfen in Einfacher Sprache

Erstellung eines Flugblatts mit zentralen Informationen zur Möglichkeit, dem Nutzen und den Risiken der Corona-Impfung in einfacher Sprache mitsamt Bebilderung durch Piktogramme sowie Übersetzung in 17 Sprachen, sowie die Verbreitung des Flugblatts als Druckversion und digital. Es wurden Vorteile der Impfung beschrieben und auch organisatorische Details rund ums Impfen (z.B. Kosten, Ablauf, Anmeldung, Adressen) in einfacher Sprache präsentiert. Bilder und Piktogramme vereinfachen das Verständnis. Die wesentlichen Informationen sollten in einfacher Sprache vorliegen, damit auch Menschen mit Leseschwäche oder geringen Deutschkenntnissen erreicht werden.

Zuständigkeit:
Bürgermeisteramt, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, AG Covid & Integration der Koordinierungsgruppe Integration, Behindertenrat

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Aktualisierung des Flyers „Induktiv Hören in Nürnberg“

Induktive Höranlagen ermöglichen Menschen mit Hörminderung eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Induktive Höranlagen blenden störende Geräusche aus und ermöglichen, dass nur das gehört wird, was in das Mikrofon gesprochen wird. In Nürnberg gibt es eine Vielzahl von induktiven Höranlagen. Eine Übersicht der entsprechenden Orte wurde bereits 2015 erstellt. 2019 wurde mit der Aktualisierung der Angaben und Überarbeitung des Designs begonnen. Zusammen mit der „Initiative Induktiv Hören“ in Nürnberg erstellte die Inklusionsbeauftragte der Stadt Nürnberg eine neue Übersicht, veranlasste Design, Druck und Verteilung des Flyers.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Initiative Induktives Hören in Nürnberg

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt in 2020

Öffentlichkeitsarbeit für Seniorinnen und Senioren

Die Adressatinnen und Adressaten der Öffentlichkeitsarbeit des Seniorenamts sind Seniorinnen und Senioren. Mit fortschreitendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, an einer Augenerkrankung zu leiden. Um davon betroffenen Personen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, gestaltet das Seniorenamt seine Flyer und Veröffentlichungen einfach und gut leserlich. Bei der Erstellung wird auf einfache Sprache und gut leserliche Schrift geachtet (Größe, Kontrast zum Hintergrund). Mittels spezieller Brillen wird nochmals die Lesbarkeit beispielsweise von Flyern überprüft.

Zuständigkeit:
Amt für Senioren und Generationenfragen – Seniorenamt

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Gebärdendolmetschung von Informationen zur Vertraulichen Spurensicherung

Trotz ihrer hohen Gewaltbetroffenheit sind gehörlose Frauen im Unterstützungssystem immer noch deutlich unterrepräsentiert. Frauen mit Sinnesbeeinträchtigung suchen das Unterstützungssystem im Vergleich zu anderen deutlich seltener auf, weil nach wie vor kaum Barrierefreiheit gegeben ist. An diesen Bedarf knüpft die vorliegende Maßnahme an. Durch eine Gebärdensprachdolmetschung von Informationen zur Vertraulichen Spurensicherung soll der niederschwellige Zugang zu Informationen für gehörlose und hörgeschädigte Menschen ermöglicht werden. Denn rein schriftliche Informationen sind für die Zielgruppe mitunter schwer verständlich und verhindern somit, dass Betroffene sich an das Hilfesystem wenden.

Übersetzt werden sollen unter anderem Informationen über verschiedene Anlauf- und Beratungsstellen für Betroffene von Sexualisierter Gewalt sowie Kliniken, welche die Vertrauliche Spurensicherung durchführen. Darüber hinaus sollen auch weitere Informationen sowie Handlungsvorschläge für Betroffene übersetzt werde.

Bezugnehmend auf den ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK, welcher den barrierefreien Zugang zu Wissen und Information als wichtiges Ziel benennt, soll des-halb eben jener Zugang durch eine Gebärdensprachdolmetschung im Kontext der Vertraulichen Spurensicherung sichergestellt werden.

Zuständigkeit:
Gleichstellungsstelle Nürnberg

Umsetzungsstand:
Umgesetzt


Maßnahmen in Umsetzung

Pflege des Informationsangebots auf dem Stadtportal www.nuernberg.de

Bei der Gestaltung und laufenden Pflege des städtischen Informationsangebots auf dem Stadtportal nuernberg.de werden die vielfältigen Ansätze und Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit berücksichtigt. Das städtische Web-Angebot wird mit einem Content Management System (CMS) gepflegt, das an die Themen zur barrierefreien Online-Aufbereitung von Informationen angepasst wird. Zudem wird die Aufbereitung und Darstellung von Informationen auf den Websites ebenfalls so zugänglich wie möglich ausgestaltet.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (mit inhaltlichen Beiträgen aus allen Fachdienststellen)

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Städtische Themen inklusiv aufbereiten

Informationen können auf unterschiedlichen Kanälen vermittelt werden. Damit die richtige Zielgruppe, Informationen verständlich erhalten kann, werden neue Informationen unterschiedlich aufbereitet. Dabei reicht die Bandbreite vom Schwerpunkt Bild (Instagram) über klassische Formate (Pressemitteilung) und ausführliche Präsentationen (YouTube-Clips) bis hin zu kompakter Ausgestaltung (Messenger, Twitter) und Angeboten mit spezieller Ausrichtung (Leichte Sprache, Gebärdensprache). Information ist soweit als möglich barrierefrei und für mehrere Sinne verfügbar. So können sich alle Menschen selbstbestimmt informieren.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, alle Dienststellen

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Überarbeitung des städtischen Internetauftritts des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Der gesamte Internetauftritt der Dienststelle wird unter Beachtung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung hinsichtlich Farbgebung, Text- und Bildsprache, Einsatz von Videos, Verlinkung, Einbeziehung der Mobilgeräteansicht u.v.m. überarbeitet. Der niederschwellige Zugang für Menschen mit und ohne Behinderung zu Informationen oder Anträgen für Leistungen soll ausgebaut und weiter optimiert werden.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, ggf. externe Dienstleister

Umsetzungsstand:
In Umsetzung seit 2021

Online-Plattform Inklusion

Es wird eine Online-Plattform www.inklusion.nuernberg.de entwickelt. Diese präsentiert unter anderem Informationen aus dem Bereich Inklusion und vermittelt diese für verschiedene Zielgruppen (Menschen mit Behinderungen, Fachöffentlichkeit, Vertretungsorganisationen, Stadtverwaltung). Zudem soll sie interaktive Elemente aufweisen, die zum Austausch und zur E-Partizipation anregen. Dabei soll der Zugang zu den gesamten Inhalten der Plattform für alle (Kategorien: Mobilität, Sehen, Hören, Sprache, kognitive Einschränkungen) barrierefrei sein.
Die Online-Plattform Inklusion soll durch die Fachstelle Inklusion im Sozialamt konzipiert, aufgebaut und gepflegt werden.

Zuständigkeit:
Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation, Amt für Informationstechnologie; ggf. Einbindung externer IT-Dienstleister, Koordinierungsgruppe Inklusion

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Koordinierungsstelle Inklusion

Eine bei der Stadt Nürnberg angesiedelte Koordinierungsstelle, die auch den Online-Auftritt betreut, gibt erste Informationen weiter und vermittelt Anfragen zu den zuständigen Fachstellen bzw. Kostenträgern mit dem Ziel Arbeitgeber, Ausbildungsträger und Beschäftigungsträger bestmöglich zu informieren. Voraussetzung für die Realisierung sind u.a. personelle Ressourcen.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Clearingstelle Inklusion

Betroffene kennen eine Stelle, an die sie sich bei Problemen wenden können. Von dort aus wird an die zuständigen Stellen weitervermittelt. Die Einrichtung muss ebenso wie online verfügbare Angebote bzgl. der Kontaktaufnahme barrierefrei gestaltet sein. Voraussetzung für die Realisierung sind u.a. personelle Ressourcen.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Übersetzung der Informationsbroschüre „Vertrauliche Spurensicherung“ in Leichte Sprache

Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigungen sind in ihrem Lebensverlauf allen Formen der Gewalt deutlich häufiger ausgesetzt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Besonders im Bereich der Sexualisierten Gewalt im Kinder-, Jugend-, und Erwachsenenalter ist eine hohe Belastung zu erkennen. Trotz dieser Überrepräsentanz gibt es kaum Informationsbroschüren und Beratungsunterlagen, welche auf Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und/oder Lernschwierigkeiten zugeschnitten sind.

An diesen Bedarf knüpft die Maßnahme an. Durch die Übersetzung der Informationsbroschüre zur Vertraulichen Spurensicherung in Leichte Sprache soll den Zugang zu benötigten Informationen erleichtern / ermöglichen. Die Broschüre enthält Informationen zu Anlauf- und Beratungsstellen, Kliniken, welche die Vertrauliche Spurensicherung durchführen sowie Handlungsvorschläge für Betroffene.

Bezugnehmend auf den ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK, welcher den barrierefreien Zugang zu Wissen und Information als wichtiges Ziel benennt, soll des-halb jener Zugang durch eine Übersetzung in Leichte Sprache sichergestellt werden.

Zuständigkeit:
Gleichstellungsstelle Stadt Nürnberg

Umsetzungsstand:
In Umsetzung


Aktionsplan UN-BRK – Download

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