Barrierefreie Kommunikation

Barrierefreie Kommunikation ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Informationen und damit die Teilhabe an Wissen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bezieht Barrierefreiheit daher nicht nur auf bauliche Gegebenheiten, sondern auch auf die Kommunikation. Die Stadt Nürnberg setzt die Barrierefreiheit, u.a. mit Leichte Sprache-Angeboten und Gebärdensprachvideos, sukzessive in ihrem Webauftritt um.

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Umgesetzte Maßnahmen

Einstieg in die Leichte Sprache

Schaffung einer neuen Stelle „wissenschaftliche Sachbearbeitung Leichte Sprache“ zur Implementierung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung. Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Sachbearbeiterin umfasst u.a. die
• Beratung der städtischen Mitarbeitenden zu Leichter Sprache
• Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden
• Konzeption und Durchführung von Schulungen zu Leichter Sprache für städtische Mitarbeitende
• Analyse des Bedarfs an Leichter Sprache (Print- und Onlinebereich)
• Entwicklung einer Strategie zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung (Konzept, Handanweisung bzw. Styleguide)
• Dokumentation der erfolgten Schritte
• Kooperation mit externen Dienstleistenden
• Erstellung von Best-Practice-Beispielen
• Übersetzung und Bereitstellung von Textbausteinen

Zuständigkeit:
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Beratung der Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg zu Leichter Sprache

Beratung der Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg zu Leichter Sprache und Betreuung des Erstellungsprozesses, inklusive abschließendem Lektorat des übersetzten (und ggf. geprüften) Textes vor der Publikation durch das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, um Einheitlichkeit für städtische Texte zu sichern. Beratung zu u.a. folgenden Themen:
• verschiedenen Sprachvarietäten (Einfache Sprache, Bürgernahe Verwaltungssprache, Leichte Sprache)
• Einsatz von Einfacher Sprache, Bürgernaher Verwaltungssprache und Leichter Sprache
• Zielgruppe Leichter Sprache
• Regeln der Leichten Sprache
• Auswahl von externen Übersetzungsdienstleistenden und Dienstleitern im Bereich Prüfung

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing sowie alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Video in Gebärdensprache zum Terminablauf in städtischen Ämtern

Ein Video in Gebärdensprache informiert gehörlose Menschen über den Ablauf von Terminen, die vor Ort in den Dienststellen wahrgenommen werden. Gehörlose Menschen werden über den Ablauf von Terminen in Ämtern sowie die Übernahme von notwendigen Kosten für Gebärdensprachdolmetscherdienste durch die Dienststelle informiert, um dort selbstbewusst auftreten zu können. Der im Video vermittelte Text wurde in Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen häufig nachgefragter Bürgerdienststellen sowie der Inklusionsbeauftragten und einer gehörlosen Angehörigen des Nürnberger Behindertenrats entworfen, das Video selbst von einer Fachfirma produziert und auf der Website mit Informationen für Gehörlose eingebunden.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Eigene Website in deutscher Gebärdensprache (DGS)

Alle Informationen, die für Menschen mit Hör-Einschränkungen interessant sein können, werden auf einer neuen Website (www.dgs.nuernberg.de) gebündelt dargestellt. Die neue Website wird auf die Auffassung durch die Zielgruppe abgestimmt (wenig Schrift, mehr Links und Videos) und enthält sowohl neu produzierte Videos als auch Links zu unterstützenden Organisationen und eine Auflistung der Angebote des Stadtportals, für die es bereits eine Übersetzung in Gebärdensprache gibt. Ein Kontaktformular ermöglicht schreibenden oder telefonierenden Interessenten den direkten Kontakt zur Online-Redaktion.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Kontaktformular für gehörlose Bürgerinnen und Bürger

Gehörlose Menschen können ihre Fragen per Video in Gebärdensprache leicht zugänglich an die Stadt Nürnberg richten. Mit der Firma yomma wurde ein Vertrag über einen Dolmetsch-Kreislauf in Gebärdensprache geschlossen. Die städtische Website mit Informationen für Gehörlose bietet die Möglichkeit, eine Video-Anfrage an die Stadt Nürnberg in Gebärdensprache aufzunehmen. Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher übersetzen das Video in eine Mail und die innerstädtisch vom Online-Büro koordinierte Antwort wieder zurück in ein Antwort-Video. Für die anfragende Person ist der Übersetzungsvorgang kostenfrei.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Umsetzung digitaler Barrierefreiheit

Städtische Dienstleistungen sollen möglichst niedrigschwellig angeboten werden, um Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen zu berücksichtigen. Damit können alle Menschen Online-Angebote wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihnen interagieren und selbstbestimmt am digitalen Leben teilhaben. Bedürfnisse aufgrund sehr unterschiedlich ausfallender körperlicher und/oder kognitiver Einschränkungen werden so weit wie möglich technisch und redaktionell berücksichtigt, etwa durch starke Farbkontraste, klare Gliederungen und Strukturen, Alternativtexte, Untertitel usw.

Einzelne Aspekte der Zugänglichkeit richten sich an Menschen mit bestimmten Einschränkungen (z.B. eine Bedienbarkeit der Website via Tastatur für Menschen, die keine Computer-Mouse benutzen können). Generell verbessern die umgesetzten Aspekte der Barrierefreiheit die Wirkung der Website für alle Menschen.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing und Fachdienststellen für redaktionelle Arbeit an ihren eigenen Miniwebs

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Anpassung der Vorlese-Software

Der Readspeaker ist ein unterstützendes Tool, das die Inhalte städtischer Websites vorliest. Die Software muss den Text so vorlesen, dass es nicht zu Missverständnissen kommen kann. An die Software-Fachfirma wurde der Änderungswunsch weitergegeben, dass ein Mediopunkt, der Wörter optisch leichter erfassbar macht („barriere·frei“), nicht mehr wie ein mathematischer Operator vorgelesen wird („barriere mal frei“), sondern als kurze Pause zwischen den Silben interpretiert wird. Die zunehmende Verwendung des Mediopunkts in Online-Angeboten der Leichten Sprache offenbarte diese fehlerhafte Aussprache mit entsprechend zeitnahem Änderungsbedarf.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Befragung aller städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe zu Leichter Sprache

Erstellung und Versand sowie Auswertung eines Fragebogens zur Leichten Sprache mit u.a. folgenden Fragen:
• Kontakt zur Zielgruppe (im 1:1-Kontakt, im Bereich der ÖA, in der Kollegenschaft)
• Erhebung der verwendeten Textsorten und deren Häufigkeit, der am stärksten nachgefragten Themen der Themen mit den häufigsten Nachfragen und Falschantworten sowie der für die Zielgruppe relevanten Themen
• Erhebung der bereits vorhandenen (Print- und/oder Online-) Angebote in Leichter Sprache
• Erhebung der bereits in Leichter Sprache geschulten Mitarbeitenden

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Erstellung eines Konzepts zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung Nürnberg

Es soll die Verwendung von Leichter Sprache in der Stadtverwaltung implementiert werden. Hierzu wird ein Konzept erstellt, das u.a. folgende Inhalte aufgreifen wird:
• Allgemeine Informationen zu Leichter Sprache
• Regelwerke, Bezug zur Handreichung für städtische Mitarbeitende (Print- und Online-Bereich)
• Abgrenzung zu anderen Sprachvarietäten (Einfache Sprache, Bürgernahe Verwaltungssprache)
• Prozessbeschreibung „Übersetzungsprojekte in Leichte Sprache“ und „Prüfen von Texten in Leichter Sprache“ für den Print- und Online-Bereich
• Prüfsiegel und Zertifikate
• Hinweise zur Bebilderung
• Softwaretools zur Verständlichkeitsprüfung
• Einsatz einer Prüfgruppe für städtische Leichte-Sprache-Texte

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Ausgabe der Leichten Sprache auf Websites mit Anpassungen des CMS

Die Präsentation von Informationen in Textform auf Websites soll den interessierten Personen nützen und daher auch deren Anforderungen bzw. Wünschen an die Gestaltung entsprechen. Texte in Leichter Sprache sollten in der üblichen optischen Darstellung dieser Sprachvariante angeboten werden. Das städtische Web-Angebot wird mit einem Content Management System (CMS) gepflegt, das über technische Rahmenbedingungen ein grundlegend einheitliches Layout der städtischen Websites sicherstellt (vgl. Corporate Design, Barrierefreiheit). Es ermöglicht aber nicht alle Layoutanforderungen der Leichten Sprache (z.B. Links mitten im Text, farbige Hervorhebungen bestimmter Begriffe für ein Glossar).

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Leichte-Sprache-Internetauftritt der Stadt Nürnberg

In einem Leichte-Sprache-Internetauftritt werden folgende Informationen der Stadt Nürnberg gebündelt dargestellt:
- Übersicht über vorhandene Internetseiten in Leichter Sprache
- Informationen zu vorhandenen Printpublikationen in Leichter Sprache
- Übersicht über vorhandene Downloads in Leichter Sprache
- Informationen zu Anträgen und Formularen in Leichter Sprache
- Hilfe-Seite in Leichter Sprache
- Datenschutzerklärung in Leichter Sprache
- Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
- Zugangseröffnung in Leichter Sprache
- Erläuterungen zur (neuen) Glossarfunktion in Leichter Sprache
- Erläuterungen zur geschlechtergerechten Sprache in Leichter Sprache
- Erläuterungen zur Kennzeichnung von Leichter Sprache (Labels)
- Leitbild der Stadt Nürnberg in Leichter Sprache
- Informationen und Kontaktdaten der Fachstelle Barrierefreie Kommunikation in Leichter Sprache

Die Übersichten sind in Rubriken gegliedert (zum Beispiel Arbeit, Energie, Selbstschutz oder Inklusion).

Die einzelnen Angebote sind zur besseren Auffindbarkeit verlinkt.

Der Leichte-Sprache-Internetauftritt und dessen Inhalte werden kontinuierlich gepflegt und aktualisiert.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Fachstelle Barrierefreie Kommunikation

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Erstellung einer Handreichung „Leichte Sprache“ für städtische Mitarbeitende

Erstellung einer Handreichung mit Informationen und Regeln zur Leichten Sprache im städtischen Kontext, mit Beispielen und praktischen Tipps zur Anwendung. Die Handreichung ist Teil des gesamtstädtischen Konzepts zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung. Ziele sind die Sensibilisierung und Information der städtischen Mitarbeitenden, aber auch eine Kompetenzerweiterung und die Erhöhung des Einsatzes von Leichter Sprache in der schriftlichen Kommunikation.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Erarbeitung von Informationen und Richtlinien zum Einsatz von Leichter, Einfacher und Bürgernaher Sprache

Um dem Inklusionsauftrag nachzukommen, braucht es neben Angeboten in Einfacher Sprache bzw. Bürgernaher Verwaltungssprache außerdem Angebote in Leichter Sprache (für Personen mit eingeschränkter Lesefähigkeit und eingeschränktem Leseverständnis, z.B. aufgrund von kognitiven Einschränkungen). Es wurden Informationen zu Einfacher Sprache, Leichter Sprache und Bürgernaher Verwaltungssprache zusammengestellt und Richtlinien zum Einsatz erarbeitet. Ziel ist eine bürgernahe Vermittlung von Informationen durch barrierefreie Kommunikation.

Zuständigkeit, Kooperationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
Teilweise umgesetzt

Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache

Für gehörlose Personen werden Videos in Deutscher Gebärdensprache erstellt, um das Recht auf Teilhabe an Information umzusetzen.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Zentrale Dienste (ZD), alle Dienststellen

Umsetzungsstand:
Umgesetzt


Maßnahmen in Umsetzung

Konzeption von Standards für barrierefreie Kommunikation

Es wird bei der Kommunikation berücksichtigt, dass sehr unterschiedliche Barrieren bestehen können. Daher wird der Ansatz verfolgt, die Wege der Kommunikation so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Diese werden ggf. an die Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst. Die Kommunikation von der Stadtverwaltung aus und auch die Angebote an die Menschen, die von sich aus die Stadt kontaktieren, werden möglichst zusammen betrachtet, um sinnvolle Ansätze der Barrierefreiheit für die Gesamtstadt umsetzen zu können (z.B. bei der Ausgestaltung von Online-Dialogassistenten oder der Darstellung von Online-Dienstleistungen).

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Amt für Informationstechnologie

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Erstellung einer Rahmenvereinbarung für externe Übersetzungs- und Prüfdienstleistende Leichte Sprache

Den Dienststellen soll ein Pool an geeigneten externen Dienstleistenden zur Verfügung stehen, auf den bei Übersetzungsprojekten in Leichte Sprache sowie beim Prüfen der Texte zurückgegriffen werden kann. Dies bedeutet eine Zeit- und Kostenersparnis und sichert die Qualität der Dienstleistungen. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung für die Beauftragung externer Übersetzungs- und Prüfdienstleistender Leichte Sprache erstellt.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Zentrale Dienste

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Erstellung eines Pools an spezifischen Fotos für Leichte-Sprache

In Zusammenarbeit mit der Stadtfotografin sollen Fotos angefertigt werden, die von den Dienststellen für Texte in Leichter Sprache verwendet werden können. Der Schwerpunkt liegt dabei auf typisch städtischen Motiven um die Wiedererkennbarkeit zu gewährleisten.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Übersetzung und Zertifizierung der Webpage der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg in Leichter Sprache

Um im Sinne der Barrierefreiheit sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz der Benachteiligung von behinderten oder eingeschränkten Menschen entgegen zu wirken und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, strebt die Stadtbibliothek an, Inhalte der Website hinsichtlich allgemeiner Informationen zur Anmeldung und Nutzung sowie der analogen und digitalen Angebote und Möglichkeiten in Leichte Sprache übersetzen und zertifizieren zu lassen.

In diesem Kontext wird ebenso die Übersetzung und Zertifizierung einer Handreichung in Leichter Sprache angestrebt. Diese wird im Rahmen der Anmeldung als Nutzerin oder Nutzer in der Stadtbibliothek ausgegeben und analog auf die Website in Leichter Sprache mittels QR Code verwiesen. Hierdurch kann die Zielgruppe auf verschiedenen Wegen angesprochen werden.

Die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg strebt damit den Abbau von Barrieren und Ermöglichung von inklusiver Teilhabe an den Angeboten und Möglichkeiten an allen Standorten an.

Zuständigkeit:
BCN/StB

Umsetzungsstand:
In Umsetzung


Maßnahmen in Planung

Etablierung einer Prüfgruppe für städtische Leichte-Sprache-Texte

Einrichten einer Prüfgruppe zur Prüfung von Texten in Leichter Sprache: Beschäftigte der noris inklusion kommunal gGmbH sollen gemeinsam mit einer Prüfmoderation Texte in Leichter Sprache auf Verständlichkeit prüfen. Hierfür muss die bereits bestehende Rahmenvereinbarung um die Dienstleistung „Prüfen von Leichte-Sprache-Texten“ ergänzt werden.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, noris inklusion kommunal gGmbH, noris inklusion gGmbH

Umsetzungsstand:
In Planung

Leitfaden zur Buchung von Gebärdensprachdolmetscherdiensten für städtische Dienststellen

Erstellung eines Leitfadens zur Buchung von Gebärdensprachdolmetscherdiensten für städtische Dienststellen, sodass die Prozesse klar definiert und kommuniziert sind. Alle Dienststellen haben so die Möglichkeit, Gebärdensprachdolmetscherdienste zu buchen und damit die Kommunikation mit gehörlosen Personen erfolgreich zu gestalten.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
In Planung

Durchführung eines Accessibilty‐Audits (Barriere‐Check Pro) für die Website www.kpz‐nuernberg.de

Das KPZ plant zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit seiner Website die
Durchführung eines Accessibilty‐Audits für seine Website www.kpz‐nuernberg.de.
Dabei werden einzelne repräsentative Seiten des Webauftritts in Hinsicht der
Anforderungen von BITV 2019 bzw. WCAG 2.1 AA geprüft und bewertet. Die Er‐
gebnisse der Prüfung werden in einem Fehler‐Aufgaben‐Report festgehalten, der
direkt als Lastenheft für die die Website betreuende Webdesignagentur dienen
kann. Die Einbindung einer spezialisierten Agentur, deren Prüfverfahren über die
aktuell geltenden Vorgaben hinausgeht bzw. das kommenden Vorgaben bereits
gerecht wird, ermöglicht eine fundierte, zukunftssichere und damit auch nachhal‐
tige Vorbereitung der an diese Maßnahme anschließenden Projektschritte. Die
Maßnahme dient also der Vorbereitung von Optimierungsschritten, die nach ihrer
Umsetzung allen Menschen mit Einschränkungen einen barrierefreieren digitalen
Zugang zu den museumspädagogischen Angeboten des KPZ ermöglichen.
Das Accessibility-Audit wird im August 2023 durchgeführt.

Zuständigkeit:
Kulturreferat / Kunst‐ und Kulturpädagogisches Zentrum
der Museen in Nürnberg (KPZ)

Umsetzungsstand:
In Planung

Podcast – Barrierefrei: Transkription der Podcasts in Schrift

Der Podcast des Bildungszentrums Nürnberg („KontaktAufnahme“ https://bz.nuernberg.de/themen/podcast) möchte auch für höreingeschränkte Menschen zur Verfügung stehen. Deshalb sollen die Podcastaufnahmen mittels dem Programm „Amber-script“ transkribiert werden. Anschließend werden die Transkripte auf der Webseite bei der jeweiligen Folge mit veröffentlicht.

Zuständigkeit:
Bildungscampus Stabsstelle Innovationsmanagement

Umsetzungsstand:
In Planung


Aktionsplan UN-BRK – Download

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