Stellplatzsatzung (StS)

Änderung der Stellplatzsatzung, der Richtzahlenliste und der Vollzugsanweisung zum 29.12.2016

Im Amtsblatt Nr. 26 der Stadt Nürnberg vom 28.12.2016 wurden auf Seite 436 die vom Stadtrat einstimmig beschlossene Satzung vom 15.12.2016 zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StS) und der Richtzahlenliste sowie die Änderung der Vollzugsanweisung amtlich bekannt gemacht. Sie traten am 29.12.2016 in Kraft.

Wesentliche Inhalte der Änderungssatzung sind die Einführung der 80 %-Regelung in der Zone 1 (innerhalb des Rings der B4R) nun auch für Wohnungsbauvorhaben, also eine Reduzierung der Anforderungen, eine redaktionelle Änderung der Richtzahlenliste aufgrund der neuen DIN 277 (Bezeichnung Nutzungsflächen statt Nutzflächen) und der Einstieg in das Carsharing in der neuen Nr. 7 der Vollzugsanweisung.

Nachfolgend finden Sie die den Auszug aus dem Amtsblatt sowie die amtlichen Neufassungen der Satzung, der Richtzahlenliste und der Vollzugsanweisung.

Wichtiger Hinweis: Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vorschriften ist das Datum der Entscheidung (= Bescheidsdatum) und nicht das Datum der Einreichung des Antrags!

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