Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Baumaßnahmen
Für denkmalpflegerische Baumaßnahmen können auch finanzielle Zuschüsse beantragt werden. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Dringlichkeit des Einzelfalles, der Finanzkraft der Eigentümer und den noch zur Verfügung stehenden Fördermitteln.
Es kann auch nur der so genannte "denkmalpflegerische Mehraufwand" bezuschusst werden. Dieser berechnet sich aus den tatsächlichen Kosten abzüglich des "normalen" Erhaltungsaufwandes, der entstanden wäre, wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen würde.
Grundsätzlich steht vor einer möglichen Zuschussgewährung die Beantragung und Genehmigung der Baumaßnahmen. In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege kann die Möglichkeit der Bezuschussung aufgezeigt und über die weitere Vorgehensweise informiert werden.
Mögliche Zuschussgeber: