Vorbescheidsverfahren
Wenn Sie ein Grundstück kaufen möchten, über dessen Bebaubarkeit Sie sich nicht sicher sind, weil es beispielsweise nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, so bietet sich für eine verbindliche Klärung dieser Frage das Vorbescheidsverfahren an (Art. 71 BayBO). Den Antrag auf einen solchen Vorbescheid können Sie auch als möglicher Käufer stellen, ohne dass Sie bereits Grundstückseigentümer sind.