Änderung der Stellplatz-, Spielplatz- und Begrünungssatzung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 23. Juli 2025, die Änderung der Stellplatz-, Spielplatz- sowie Begrünungssatzung beschlossen. Aufgrund neuer Vorschriften in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) werden diese städtischen Satzungen an die geänderte Rechtslage angepasst. Die Stellplatzsatzung wird zum 1. September 2025 in Kraft treten. Die neue Begrünungssatzung und die Kinderspielplatzsatzung folgen zum 1. Oktober 2025.
Mit dem Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetz hat der Bayerische Landtag das gemeindliche Satzungsrecht grundlegend geändert. Die Stadt Nürnberg hat dies zum Anlass genommen, die Begrünungssatzung, die Kinderspielplatzsatzung und die Stellplatzsatzung grundlegend anzupassen und zu entschlacken. „Ich erhoffe mir dadurch schnellere Genehmigungsverfahren und den Abbau bürokratischer Hemmnisse. Dies entlastet nicht nur die Verwaltung, sondern setzt auch ein wichtiges Zeichen für den Wohnungsbau“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.
Die offensichtlichsten Änderungen erfolgen in der Begrünungssatzung. Sie wurde erst vor knapp drei Jahren erlassen, um eine intensive Durchgrünung zu fördern und die Stadt an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Nun wurde die wesentliche Ermächtigungsgrundlage der Begrünungssatzung durch den Landtag gestrichen. Gestaltungsvorgaben für unbebaute Freiflächen, wie Baum- und Strauchpflanzungen, dürfen nicht mehr festgesetzt werden. Die Stadt Nürnberg hält jedoch an der Grundsatzentscheidung zur Stärkung qualitätvoller Grün- und Freiflächengestaltung auch im Rahmen des neuen Rechts fest. Die Begrünung von Flachdächern wird weiterhin verpflichtend sein. „Leider entfällt die Pflicht zur Begrünung von Fassaden. Fassadengrün scheiterte zu oft an den örtlichen Gegebenheiten und der nachhaltigen Umsetzung. Die Versiegelung der Freiflächen über das notwendige Maß hinaus bleibt verboten. Dies gilt nicht mehr nur bei Neubauten, sondern auch im Bestand - betonierten Gärten sage ich den Kampf an“, erläutert Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.
Kinderspielplätze sind, so gibt es der bayerische Gesetzgeber vor, künftig erst bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen notwendig. Für die Ausstattung der Spielplatzflächen können nur noch Mindeststandards gelten. Auf die Aufgliederung privater Spielplatzflächen nach Altersgruppen wird verzichtet. So soll einerseits sichergestellt werden, dass qualitativ hochwertige Spiel- und Freibereiche auf privaten Grundstücksflächen geschaffen werden. Andererseits können Investoren und Bewohner individueller und bedarfsorientierter gestalten.
Die Stellplatzsatzung wurde erst im letzten Jahr geändert. Der Kern der Satzung bleibt daher unverändert. Jedoch sind die Richtzahlen zur Ermittlung der Stellplatzforderungen an die Vorgaben des Bayerischen Landtages anzupassen. Neu in die Satzung aufgenommen wird, dass neben Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken auch Nutzungsänderungen zu Wohnen von der Stellplatzverpflichtung ausgenommen sind. Damit öffnet die Stadt Nürnberg den Weg, entsprechende Nutzungen verstärkt verfahrensfrei umsetzen zu können.
Pressemitteilung Nr. 838 vom 24.07.2025