Änderung der Stellplatzsatzung zum 01.08.2024
Ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Quartiersentwicklung ist getan: Der Stadtrat hat am 19.06.2024 die Änderung der Stellplatzsatzung beschlossen. Diese Änderung wurde im Amtsblatt Nr. 16 vom 31.07.2024 bekannt gemacht. Die neue Stellplatzsatzung ist zum 01.08.2024 in Kraft getreten.
Die Stellplatzsatzung sorgt dafür, dass der ruhende Verkehr bei Bauvorhaben auf den privaten Grundstücksflächen und nicht im öffentlichen Raum untergebracht wird. Sie trägt damit erheblich zur Entlastung des öffentlichen Raums bei.
Die Grundzüge der Satzung bleiben unverändert. Die Neuerungen schaffen jedoch mehr Transparenz im Verwaltungshandeln, sichern Qualitäten und orientieren sich durch die Änderung der Richtzahlen stärker am tatsächlichen Stellplatzbedarf.
Umnutzungen von Läden in Gastronomiebetriebe werden künftig erleichtert. Weitere Anpassungen betreffen Sondernutzungen wie Krankenhäuser, Hochschulen oder Gewerbebetriebe. Der Stellplatzbedarf von Gewerbebetrieben wird – auch aufgrund der veränderten Arbeitswelt nach Corona – niedriger angesetzt. Die Ablösemöglichkeit bleibt unverändert.