
Im Bauarchiv werden - bis auf wenige Ausnahmen - erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude im Stadtgebiet Nürnberg verwaltet.

Im Bauarchiv werden - bis auf wenige Ausnahmen - erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude im Stadtgebiet Nürnberg verwaltet.
Grundsätzlich sind die Baugenehmigungsunterlagen von den Eigentümerinnen und Eigentümern oder den Bauherrinnen und Bauherrn selbst aufzubewahren und an den Rechtsnachfolger weiterzugeben.
Eigentümerinnen und Eigentümer oder Personen mit geeigneter Vollmacht können im Bauarchiv Einsicht in erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude nehmen.
Hierzu ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid oder Kaufvertrag) erforderlich. Eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers darf dabei nicht älter als ein Jahr ab Erteilungsdatum sein.
Um sicherzustellen, dass die benötigten Unterlagen im Bauarchiv vorliegen, ist eine vorherige Terminvereinbarung mit Angabe des betreffenden Anwesens erforderlich. Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich unser elektronisches Terminreservierungssystem.
Geben Sie bitte im Bemerkungsfeld der Terminreservierung Folgendes an:
- Adresse des betreffenden Gebäudes bzw. Gebäudeteiles
- welche Baupläne, Genehmigungs- bzw. Statikunterlagen werden davon benötigt
Weiterhin benötigen wir Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Telefonnummer, Emailadresse), damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
Aufteilungspläne nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können beim Amtsgericht Nürnberg-Grundbuchamt, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg, Telefon 09 11 /3 21-01, eingesehen werden. Mangels technischer Möglichkeiten können dort jedoch keine Kopien der Pläne angefertigt werden!
Entwässerungspläne erhalten Sie bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Grundstücksentwässerung, Peuntgasse 12, 90402 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-30 09.
Amtliche Lagepläne erhalten Sie beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung: