eingerollte Papierpläne

Bauordnung

Unsere Dienstleistungen

  • Abbrüche baulicher Anlagen

    Für den vollständigen Abbruch oder die Beseitigung baulicher Anlagen sind die beiden folgenden Fälle zu unterscheiden: Verfahrensfreie Vorhaben nach Art. 57 Abs. 5 Satz 1 Bayerische Bauordnung (BayBO)Weder ein Baugenehmigungs- noch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren sind durchzuführen bei der Beseitigung von: baulichen Anlagen, die verfahrensf…

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnungseigentum kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauordnungsbehörde ausgestellt.

  • Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis

    Sollten Sie einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis stellen wollen, haben wir auf unserer Homepage eine Checkliste bezüglich der erforderlichen Unterlagen zusammengestellt. Sie können den Antrag über unser Dialog-Formular online einreichen.

  • Bauakten im Bauarchiv einsehen

    Das Bauarchiv verwaltet - bis auf wenige Ausnahmen - die Bauakten aller bestehender Gebäude im Stadtgebiet Nürnberg. Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

  • Bauanfragen

    Bauanfragen können im Vorfeld von künftigen Anträgen oder allgemeiner Art an die Bauordnungsbehörde gerichtet werden. Die unverbindliche Auskunft ist jedoch nur für kleinere Vorhaben und grundsätzliche Fragen einholbar und bezieht sich auf den jeweiligen Zeitpunkt der gültigen Rechtslage. Allgemeine Fragen und Antworten finden Sie vorab auf der Hom…

  • Bauaufsicht

    Die Abteilung Bauaufsicht überprüft stichpunktartig und soweit veranlasst, ob sich die am Bau beteiligten Personen und Firmen bei der Bauausführung an die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die genehmigten Bauvorlagen halten.Dies gilt grundsätzlich für alle nachfolgend aufgeführten Vorhaben: Ausführung von genehmigungspflichtigen Vorhaben - A…

  • Baudenkmäler in Nürnberg

    Nürnberg besitzt zahlreiche Baudenkmäler und Ensemblegebiete aus allen Epochen. Dieser großen Anzahl und Vielfalt hat Nürnberg sein unverwechselbares Ortsbild zu verdanken.  Auf unserer Homepage finden sie Termine, Artikel und Veröffentlichungen welche die Bandbreite des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in Nürnberg verdeutlichen. Zudem wird hi…

  • Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden

    DenkmallisteDie Bayerische Denkmalliste ist das nachrichtliche Verzeichnis der Bau- und Bodendenkmäler. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

  • Bodendenkmal

    Wenn Sie im Stadtgebiet Nürnberg ein älteres Gebäude kaufen, verkaufen, vermieten oder verändern bzw. sanieren wollen, ist grundsätzlich darauf zu achten, ob das Gebäude dem Denkmalschutz unterliegt.  Bei Neubauten oder Aufgrabungen, vor allem im Altstadtbereich oder in den historischen Ortskernen der eingemeindeten Dörfer kann ferner ein Bodendenk…

  • Elektronische Bauakte

    Im Rahmen des Städtewettbewerbs MEDIA@Komm wurde bei der Bauordnungsbehörde die eBauakte eingeführt. Hierzu werden seit Ende des Jahres 2003 alle eingehenden Bauanträge digitalisiert und in die eBauakte archiviert. Dadurch können nun Verfahrensbeteiligte (Bauordnungsbehörde, Fachstellen) auf den gemeinsamen Daten- und Dokumentbestand zugreifen. Wei…

  • Ensembles (Denkmalschutz)

    Neben Bau- und Bodendenkmälern kennt das Denkmalrecht auch Ensembles. Hierunter ist eine Gruppe von Gebäuden und Außenräumen zu verstehen, welche auf Grund ihres Zusammenspiels als erhaltungswürdig erachtet werden und geschützt werden sollen.  In diesen Bereichen sind die sichtbaren Teile aller baulichen Anlagen, also Fassaden, Dächer, Fenster, Gar…

  • Expertenauskunft (Baurecht)

    Speziell befugte Personen (z. B. Vermessungsamt, Gerichte und Sachverständige) können mit der Expertenauskunft ausgewählte Vorgänge in der elektronischen Bauakte einsehen. Einen „Wegweiser“ durch das Programm sowie weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

  • Fachstellenbeteiligung (Baurecht)

    Im Rahmen der elektronischen Fachstellenbeteiligung werden die Fachstellen entweder per Email oder über einen eigenen Arbeitsvorrat zur Stellungnahme aufgefordert. Hier können Sie den aktuellen Sachstand nebst den digitalisierten Dokumenten einsehen. Mittels vorbereiteter Textbausteine, Freitexteingaben und automatisch befüllter Word-Vorlagen könne…

  • Fördermittel für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

    Da der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern im öffentlichen Interesse stehen, stellt der Staat verschiedene Finanzierungshilfen zur Verfügung, um die finanziellen Belastungen für den Bauherren zu mildern. Diese sind zum einen steuerliche Vergünstigungen (hierzu muss bei der zuständigen Finanzbehörde die Bescheinigung des Bayerischen Landesamts …

  • Genehmigungsfreistellung

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Bauvorhaben, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans geplant ist, genehmigungsfrei. Hierbei muss der Bauherr keine Baugenehmigung beantragen, sondern lediglich die Gemeinde von seinem Bauvorhaben unterrichten.

  • Genehmigungsverfahren - Baugenehmigung

    Wer bauen will, braucht dazu eine Baugenehmigung. Dieser Grundsatz galt früher - abgesehen von unbedeutenden baulichen Anlagen - ausnahmslos. Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das geplante Bauvorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. In erster Linie geht es dabei um die Frage, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen…

  • Heimatpflege

    Heimatpflegerin der Stadt NürnbergSeit 2010 ist Frau Dr. Claudia Maué Heimatpflegerin der Stadt Nürnberg. Im Rahmen dieses Ehrenamts berät Sie die Stadt Nürnberg insbesondere in Fragen des Denkmalschutzes, aber auch in allen anderen Aspekten der Heimatpflege. Die Stadtheimatpflegerin arbeitet mit den städtischen Behörden zusammen, ist aber vollstän…

  • Prüfsachverständiger für Standsicherheit

    Bei manchen Bauvorhaben muss der Standsicherheitsnachweis durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit bescheinigt werden.Der Prüfsachverständige für Standsicherheit muss auch die Bauausführung hinsichtlich des von ihm bescheinigten Standsicherheitsnachweises überwachen. Der Bauherr kann den Leiter des Prüfamtes für Standsicherheit oder ein…

  • Rechtsbehelfsverfahren

    Förmliche Rechtsbehelfe/ Rechtsmittel gegen Bescheide Bescheide der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg sind nur durch unmittelbare Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach wirksam anfechtbar. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids (Verwaltungsakt) formgerecht (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamte…

  • Schornsteinfegerwesen

    Die für das Stadtgebiet Nürnberg bestellten Bezirksschornsteinfegermeister unterstehen der Aufsicht der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg. Zuständigkeiten Die Kehrbezirke wurden zum 01.01.2010 von der Regierung von Mittelfranken neu eingeteilt. Auf unserer Homepage können Sie anhand einer Straßenliste den für das jeweilige Anwesen zuständigen B…

  • Standsicherheitsprüfung

    Die Prüfung umfasst die Nachweise der Standsicherheit und Feuerwiderstandsfähigkeit tragender Bauteile. Sie erstreckt sich über die statische Berechnung, die Ausführungszeichnungen und die Kontrolle der Bewehrung von Betonbauteilen.

  • Vorbescheide

    Bei Zweifeln an der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens gibt es die Möglichkeit eines Vorbescheides. Einzelne Fragen des Bauvorhabens, wie z.B. die Bebaubarkeit eines Grundstückes, können auf diesem Weg vorab entschieden werden, noch bevor ein Bauantrag eingereicht wird. Den Antrag auf einen solchen Vorbescheid können Sie auch als möglicher Kä…

  • Vorkaufsrechte

    Der Stadt Nürnberg steht beim Kauf von Grundstücken im Stadtgebiet Nürnberg unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts (Negativzeugnis) nachgewiesen ist. Negativzeugnis Be…

  • Werbeanlagen

    Die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) baugenehmigungspflichtig. Dies gilt auch, wenn Sie eine bestehende Werbeanlage ändern, zum Beispiel einen neuen Geschäftsnamen einsetzen.Alle Werbeanlagen, die in Nürnberg neu errichtet oder geändert werden, müssen die Regelungen der Werbeanlagensatzung (WaS) …