Der Antrag kann per Post gestellt werden.
Beschreibung
Bei Zweifeln an der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens gibt es die Möglichkeit eines Vorbescheides. Einzelne Fragen des Bauvorhabens, wie z.B. die Bebaubarkeit eines Grundstückes, können auf diesem Weg vorab entschieden werden, noch bevor ein Bauantrag eingereicht wird. Den Antrag auf einen solchen Vorbescheid können Sie auch als möglicher Käufer stellen, ohne dass Sie bereits Grundstückseigentümer sind. Dies kann Zeit und Kosten für den Bauherrn sparen.
- Antrag auf Vorbescheid/ Baugenehmigung/ Genehmigungsfreistellung
- Die Bauunterlagen, die erforderlich sind, um die in dem Antrag angesprochenen Fragen beurteilen und beantworten zu können
- ggf. Amt für Geoinformation und Bodenordnung - Lageplanbestellung
Der Vorbescheid gilt im Allgemeinen drei Jahre; seine Geltung kann auf Antrag wiederholt um jeweils zwei Jahre verlängert werden, wenn dies der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt.
Gebühren richten sich nach dem Einzelfall und werden nach dem Kostengesetz (KG) erhoben.