eingerollte Papierpläne

Bauordnung

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Beschreibung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnungseigentum kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauordnungsbehörde ausgestellt.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Bauordnungsbehörde.

Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Seite der Bauordnungsbehörde, deren Link am Seitenende zur Verfügung steht.