Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen und Veränderungen am Einzeldenkmal sowie Ensemblegebäuden
Alle Veränderungen an der Fassade und auch im Inneren des Hauses müssen vor Ausführung der Maßnahme von der Bauordnungsbehörde, Sachgebiet Denkmalschutz, erlaubt werden, sofern sie nicht sowieso baugenehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch für sog. Ensemblegebäude (d.h. eine Gruppe von Gebäuden, die zusammen ein historisches Orts-, Platz-, und/oder ein Straßenbild darstellen).