eingerollte Papierpläne

Bauordnung

Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden

Beschreibung

Denkmalliste
Die Bayerische Denkmalliste ist das nachrichtliche Verzeichnis der Bau- und Bodendenkmäler. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen und Veränderungen am Einzeldenkmal sowie Ensemblegebäuden

Alle Veränderungen an der Fassade und auch im Inneren des Hauses müssen vor Ausführung der Maßnahme von der Bauordnungsbehörde, Sachgebiet Denkmalschutz, erlaubt werden, sofern sie nicht sowieso baugenehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch für sog. Ensemblegebäude (d.h. eine Gruppe von Gebäuden, die zusammen ein historisches Orts-, Platz-, und/oder ein Straßenbild darstellen).