Industriekaufmann/-frau

Industrie Panorama

Aufg Ki

Unterrichtsmaterial für Industriekaufleute

Liebe Azubis und Ausbilder/innen, hier finden Sie Aufgaben zu Problemstellungen betriebswirtschaftlicher Geschäftsprozesse sowie Kaufmännische Steuerung und Kontrolle für Industriekaufleute.

1. Allgemeine Informationen

Industriekaufleute sind in Industriebetrieben unterschiedlicher Branchen und Größen tätig. Ihr kaufmännisch-betriebswirtschaftliches Aufgabenfeld erstreckt sich über alle Funktionen eines Industriebetriebs. Industriekaufleute unterstützen sämtliche Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht von der Auftragsanbahnung bis zum Kundenservice nach Auftragsrealisierung. Sie können dabei sowohl in den kaufmännischen Kernprozessen Leistungserstellung und Absatz als auch in den Unterstützungsprozessen Beschaffung, Rechnungswesen und Personal tätig sein.

Industriekaufleute arbeiten heute in ihren Arbeitsfeldern geschäftsprozessorientiert. Während der gesamten Ausbildung werden deshalb in Verbindung mit den Fachqualifikationen auch arbeitsfeldübergreifende Qualifikationen vermittelt. Dazu gehören unter anderem Qualifikationen in der Anwendung von Informations- und Telekommunikationssystemen, Fremdsprachen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Innovation.

Ziel der Ausbildung ist der kundenorientierte Sachbearbeiter, der team-, prozess- und projektorientiert unter Verwendung aktueller Informations-, Kommunikations- und Medientechniken an der Erstellung kundengerechter Problemlösungen arbeitet.

2. Ausbildungsdauer und Einschulung

Die Schülerinnen und Schüler werden in zweieinhalb- und dreijährigen Klassen unterrichtet.

Auszubildende, die bereits zu Beginn ihrer Ausbildung einen zwei- oder zweieinhalbjährigen Lehrvertrag haben, werden in der 10. Jahrgangsstufe in zweieinhalbjährige Klassen eingeschult.

Schülerinnen und Schüler mit einem dreijährigen Ausbildungsvertrag werden in dreijährige 10. Klassen eingeschult. Wird die Ausbildung verkürzt, werden die Auszubildenden in eine zweieinhalbjährige 11. Klasse bzw. in eine zweieinhalbjährige 12. Klasse auf schriftlichen Antrag des Ausbildungsbetriebes umgesetzt.

3. Zielsetzungen des Berufsbereichs

  • Unterricht nach handlungsorientiert aufgebauten Unterrichtskonzeptionen;
  • Förderung der berufsübergreifenden Kompetenzen bei den Schülern (Schlüsselqualifikationen);
  • Integration der Datenverarbeitung in den fachbezogenen Unterricht. Hierzu stehen neben den DV-Fachräumen mobile Geräte mit Internetzugang sowie moderne Präsentationsmedien im Klassenzimmer zur Verfügung;
  • Förderung des Praxisbezugs durch Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben in Form von Arbeitskreisen, Praktika, Fortbildungsveranstaltungen und Betriebsbesichtigungen;
  • Engagement in außerschulischen Gremien für eine permanente Qualitätsverbesserung des dualen Ausbildungssystems.

4. Stundentafel

Allgemeinbildender Unterricht

- Religionslehre/Ethik
- Deutsch
- Politik und Gesellschaft

Fachlicher Unterricht

- Englisch
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Betriebswirtschaftliche Geschäftsprozesse
- Berufsbezogene Projektarbeit

5. Ausbildungsinhalte

Industriekaufleute werden aufgrund des Berufsbildes prozessorientiert ausgebildet. Für die Schule bedeutet dies, dass wenn immer möglich, Themenbereiche fächerübergreifend unterrichtet werden. Allgemeinbildende Fächer wie Allgemeine Wirtschaftslehre, Deutsch sowie Politik und Gesellschaft spielen bei der Vermittlung von Sozial- und Methodenkompetenz eine große Rolle.

Jahrgangsstufe 10

Die Fächer Allgemeine Wirtschaftslehre (AWL), Betriebswirtschaftliche Geschäftsprozesse (BWG) und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK) sind in Lernfelder untergliedert. In den Fächern Deutsch und Sozialkunde sind die Unterrichtsinhalte nach Lernzielen geordnet.

Jahrgangsstufe 11 und 12

Die zweieinhalbjährige Ausbildung unterscheidet sich von der dreijährigen Ausbildung dadurch, dass Unterrichtsinhalte aus der 12. Klasse in die 11. Klasse vorgezogen werden. Dadurch wird eine optimale Vorbereitung auf die vorgezogene schriftliche IHK-Prüfung gewährleistet, die am Anfang der 12. Jahrgangsstufe stattfindet.

6. Prüfungen

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung wird durch die IHK Nürnberg organisiert. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist unter anderem Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Allerdings ist nur die Teilnahme an der Zwischenprüfung zwingend erforderlich. Das erreichte Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Zulassung oder gar auf das Ergebnis der Abschlussprüfung.

Prüfungsinhalt

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten etwa 40 Aufgaben aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:

Prüfungsbereiche bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung:

01 Beschaffung und Bevorratung
0101 Bedarfsermittlung und Disposition
0102 Bestelldurchführung
0103 Vorratshaltung und Beständeverwaltung

02 Produkte und Dienstleistungen
0201 Produkte und Dienstleistungen

03 Kosten- und Leistungsrechnung
0301 Kosten- und Leistungsrechnung (in Verbindung mit 0201)

Weitere Fertigkeiten und Kenntnisse, die während der gesamten Ausbildungszeit bzw. im 1. Ausbildungsjahr zu vermitteln sind und im Zusammenhang mit den drei Prüfungsbereichen (01 bis 03) geprüft werden können:

04 Der Ausbildungsbetrieb
0401 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
0402 Berufsbildung
0403 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
0404 Umweltschutz

05 Geschäftsprozesse und Märkte
0501 Märkte, Kunden, Produkte und Dienstleistungen
0502 Geschäftsprozesse und organisatorische Strukturen

06 Information, Kommunikation, Arbeitsorganisation
0601 Informationsbeschaffung und -verarbeitung
0602 Informations- und Kommunikationssysteme
0603 Planung und Organisation
0604 Teamarbeit, Kommunikation und Präsentation

07 Integrative Unternehmensprozesse
0701 Logistik
0702 Qualität und Innovation
0703 Controlling

08 Personal
0801 Rahmenbedingungen (in Verbindung mit 0401 und 0402)

Die Aufgabenstellung erfolgt überwiegend in programmierter Form.

Die IHK schickt einige Zeit nach der Zwischenprüfung eine Bescheinigung über das Prüfungsergebnis. Diese Bescheinigung enthält die Leistungen nach dem üblichen Punktesystem gemäß der bekannten Punkteskala – als Gesamtnote und differenziert nach den Funktionen des Stoffkataloges.

Ebenfalls weist die Bescheinigung die Durchschnittswerte aller Prüflinge aus, so dass ein Vergleichsmaßstab gegeben ist, an dem die Leistungen messen können. Insofern gibt die Bescheinigung Auskunft über den Ausbildungsstand und zeigt eventuell vorhandene Ausbildungsmängel auf.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung der IHK zum Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie ist bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Gesamtergebnis mindestens 50 Prozent
- "Geschäftsprozesse" mindestens 50 Prozent (sogenanntes Sperrfach)
- in mindestens einem der beiden Prüfungsbereiche "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" oder "Wirtschafts- und Sozialprozesse" mindestens 50 Prozent
- "Einsatzgebiet" mindestens 50 Prozent (sogenanntes Sperrfach)

Wenn in einem Prüfungsbereich die Note "ungenügend" erzielt wird, gilt die IHK-Abschlussprüfung – unabhängig von allen anderen erbrachten Prüfungsleistungen – als nicht bestanden.

Prüfungsinhalt

Geschäftsprozesse (Gewichtung 40 %)
Aufgaben: schriftlich, offene Situationsaufgaben oder Fallbeispiele
Dauer: 180 Minuten
Inhalte: Marketing/Absatz, Beschaffung/Bevorratung, Personal, Leistungserstellung

Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung 10 %)
Aufgaben: schriftlich, programmierte praxisbezogene Aufgaben
Dauer: 60 Minuten
Inhalte: allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (Gewichtung 20 %)
Aufgaben: schriftlich, bis zu 4 programmierte praxisbezogene Aufgaben
Dauer: 90 Minuten
Inhalte: Kosten erfassen, betriebliche Geld- und Wertströme analysieren, betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen ableiten

Einsatzgebiet (Gewichtung 30 %)
Aufgaben: mündlich auf Basis des fünfseitigen Reports
Dauer: Präsentation 10 Minuten, Fachgespräch 20 Minuten
Inhalte: einsatzgebietsspezifische Inhalte:
- Präsentation: Sachverhalte, Abläufe, Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen
- Fachgespräch: Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten

Sekretariat der B4

Tel.: 0911/231-3948

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