Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd


Fahrzeug abmelden

Beschreibung

Sie möchten ein Fahrzeug (auch Anhänger oder Motorräder) außer Betrieb setzen lassen.

Wenn Ihr Fahrzeug 2015 oder später zugelassen wurde, können Sie es direkt online abmelden.

Fahrzeug online abmelden

Fahrzeug online abmelden und entsorgen

Sie können Ihr Fahrzeug online (nur ab 2015 zugelassene Fahrzeuge) oder vor Ort abmelden.

Direkt im Online-Dienst erhalten Sie Ihren automatisierten Abmeldenachweis.

  1. Rufen Sie die Online-Kfz-Zulassung auf. Sie werden Schritt für Schritt durch den Online-Dienst geführt.
  2. Klicken Sie auf „Abmelden“.
  3. Geben Sie die geforderten Daten ein.
  4. Geben Sie die Art der Fahrzeug-Entsorgung an. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur abmelden möchten, wählen Sie „Das Fahrzeug wird nicht als Abfall entsorgt.“ Bei einer gleichzeitigen Entsorgung wählen Sie "ein nationaler oder EU/EWR Verwertungsnachweis lag vor (§ 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2 FZV)" oder "das Fahrzeug soll entsorgt werden und wurde nur zu diesem Zweck in einen Staat außerhalb der EU/ EWR verbracht (§ 17 Abs. 4 FZV)". Geben Sie das Datum der Verwertung, den Staat der Verwertung und die Betriebsnummer des Demontagebetriebs an. Sie benötigen hierzu den Verwertungsnachweis. In diesem finden Sie die Betriebsnummer.
  5. Falls Sie dasselbe Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug wieder verwenden möchten, können Sie das Kennzeichen jetzt im Online-Dienst reservieren.
  6. Legen Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) frei.
  7. Auf Ihrem Kennzeichenschild ziehen Sie die Schutzfolie auf dem bayerischen Landeswappen komplett ab, so dass nur noch das Landeswappen übrigbleibt. Falls es noch notwendig ist, rubbeln Sie den verdeckten Code unter dem Wappen frei. Bitte beachten Sie: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
  8. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits entsorgt haben oder Sie es entsorgen möchten (siehe Schritt 4), rubbeln Sie auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) den Sicherheitscode frei und senden diesen per Post an die Zulassungsbehörde.
  9. Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in der Online-Kfz-Zulassung ein.
  10. Bezahlen Sie online die Gebühr.
  11. Laden Sie jetzt innerhalb von 30 Minuten die Abmeldebestätigung herunter, damit Ihr Fahrzeug sofort automatisiert abgemeldet werden kann.

Kein Download der Abmeldebestätigung?

Haben Sie die Abmeldebestätigung nicht abgerufen oder konnten Sie diese aus technischen Gründen nicht herunterladen, ist der Abmeldevorgang nicht abgeschlossen. Nun bearbeitet die Zulassungsbehörde die Abmeldung manuell. Ihr Fahrzeug gilt erst ab dem Tag abgemeldet, an dem Sie den schriftlichen Bescheid erhalten haben.

Um Ihr Fahrzeug vor Ort zuzulassen, vereinbaren Sie bitte online einen Termin.

Jetziges Kennzeichen reservieren

Wenn Ihr Fahrzeug bei einer Zulassungsbehörde in Nürnberg zugelassen wurde, können Sie Ihr jetziges Kennzeichen für eine zukünftige Anmeldung reservieren.

Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug zwölf Monate reservieren.

  • alle Kennzeichenschilder der aktuellen Zulassung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • wenn Sie Ihr Kfz entsorgen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und den Verwertungsnachweis eines anerkannten Verwertungsbetriebs

Bei einem Vor-Ort-Termin

Amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift (z.B. Führerschein) notwendig.

Für eine online Fahrzeug-Abmeldung muss Ihr Fahrzeug ab dem 01.01.2015 in Nürnberg neu- bzw. wiederzugelassen worden sein.

Bei einem Online-Antrag

Abmeldung3,30 Euro inklusive Gebühr an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
zusätzlich bei Kennzeichenreservierung2,60 Euro

Bei einem Vor-Ort-Termin

Abmeldung17,40 Euro inklusive Gebühr an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst mit einer der gängigen Kreditkarten (Visa, Mastercard) bezahlen.