Die Adressänderung kann online oder vor Ort mit Terminvereinbarung beantragt werden. Sie können die Adressänderung online nur vornehmen, wenn Ihre gültigen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II nach dem 01.01.2018 ausgestellt worden sind.
Vor Ort
Die Adressänderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Online-Dienst
Für den Online-Dienst ist eine Anmeldung mit dem BundID-Konto notwendig.
Wenn Sie sich mit der BundID anmelden, erhalten Sie alle Rückfragen und Antworten elektronisch in Ihr BundID-Postfach.
Wenn Sie die Adressänderung online melden, wird die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I durch die Erfassung und Verifizierung des Sicherheitscodes ersetzt. Die neu ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen per Brief an die neue Adresse zugeschickt.
