Urheberrecht im Rahmen des digitalen Unterrichtens

Mit der "spontanen" Umstellung auf das Unterrichten via digitaler Kanäle im Zuge der Covid-19-Krise haben sich bei vielen Lehrkräften auch Fragen zur Umsetzung des Urheberrechts ergeben:
Darf ich in einer E-Mail einen Youtube-Link an Schüler*innen versenden?
Darf ich diesen Link auch im Chat eines MS Teams angeben?
Darf ich den Link in ein Arbeitsblatt einbetten und dann auf der Lernplattform speichern?
Darf ich Bilder aus der Google-Bildersuche in einem online-Dokument verwenden?

Diese Fragen sind berechtigt, denn grundsätzlich verlassen diese Dokumente über das Internet zunächst den geschützten Klassenraum in der Schule...

Das Urheberrecht unterscheidet zwischen dem "privaten" und dem "öffentlichen" Umfeld - während privat nahezu alles möglich ist, greift bei öffentlicher Verwendung von Bildern, Texten, Webinhalten usw. sofort das Urheberrecht. Und damit ist jede Verwendung an die Genehmigung des Urhebers (meist durch Bezahlung eines Entgeldes) gebunden.
Diese Regelung wäre für den Schulbereich nicht anwendbar - Sie müssten also bei jedem Bild im Internet den Urheber ausfindig machen, ihn anschreiben etc....
Deshalb wird die "Klasse" urheberrechtlich als "nicht-öffentlich" betrachtet, also eine Art Zwischenform, für die besondere Rechte gelten.
Allen voran gilt hier der Pauschalvertrag, den die deutschen Länder mit den Verwertungsgesellschaften geschlossen haben: dieser sieht eine jährliche pauschale Vergütung vor, die dann für die Schulen in Deutschland gilt.
D.h. kurz: im Rahmen des Unterrichts innerhalb einer Klasse dürfen Sie die unterschiedlichen Quellen sehr weitreichend nutzen! Aber: immer mit Quellenangabe und innerhalb der verschiedenen Grenzen. Sie finden diese in den unten genannten Links.

Was gilt nun in den oben genannten Beispielen?
Vereinfacht gesagt gelten die gleichen Regeln und Grenzen wir für den Unterricht im Klassenzimmer - dieses wird sozusagen durch den virtuellen Raum ersetzt. Wenn Sie die "Werke" also in einem Kurs verwenden, der eine Klasse (die sie auch normalerweise in dem Schuljahr unterrichten) umfasst und auf den nur diese Schüler mit ihrem Zugang (Benutzername/Kennwort) Zugriff haben, ist dies urheberrechtlich machbar. Das gilt auch für Klassenteilungen (Kunst, Religion,..) und Kurse der Oberstufe.
Aber zu beachten:
# Webseiten und (Youtube)Videos immer als link angeben, nicht vollständig in den Kurs kopieren
# Immer (!) die Quelle angeben, auch bei Bildern auf einem Arbeitsblatt etc.
# Schüler*innen darauf hinweisen, dass sie die Werke nicht einfach weiterverwenden dürfen

Am besten fahren Sie allerdings immer damit, wenn Sie OER-Quellen nutzen (siehe link) oder Creative Commons-Lizenzen (z.B. www.pixabay.de).

Bei allen weiteren Softwareprodukten, Lernplattformen etc. beachten Sie bitte die dort angegebenen Lizenzvorschriften.

Weiterführende links zum Thema Urheberrecht in der Schule

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<http://www.nuernberg.de/internet/digitale_schule/urheberrecht.html>