Zusammensetzung des Integrationsrates

Grundsätze

Der Nürnberger Integrationsrat besteht in der Regel aus 30 (derzeit ausnahmsweise aus 31) Mitgliedern. Diese werden für eine Amtszeit von sechs Jahren in freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen einer Persönlichkeitswahl gewählt. Die letzte Wahl fand im Oktober 2022 statt.

Um zu gewährleisten, dass möglichst viele Personen unterschiedlicher Herkunft im Rat mitwirken können, verteilen sich die 30 regulären Sitze gemäß der Integrationsratssatzung auf vier Gruppen, die sich grob an den Herkunftsregionen der Menschen orientieren.

Die genaue Aufteilung der Sitze (in etwa entsprechend dem Anteil der einzelnen Gruppen an der Nürnberger Gesamtbevölkerung mit Migrationshintergrund) sieht so aus:

  • Gruppe "Europäische Union": 8 Sitze
  • Gruppe "Europa ohne EU": 9 Sitze
  • Gruppe "Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien": 8 Sitze
  • Gruppe "Aussiedlerinnen und Aussiedler": 5 Sitze

Innerhalb der einzelnen Gruppen werden die Sitze nicht einfach an die Personen mit den meisten Stimmen vergeben, sondern es müssen einige Zusatzbedingungen erfüllt werden. Z.B. müssen in der Gruppe "Europäische Union" Menschen aus
mindestens fünf verschiedenen Ländern vertreten sein. Nähere Details findet man in der entsprechenden Anlage zur Satzung:


Aktuelle Mitglieder

Welche Personen derzeit im Einzelnen dem Integrationsrat angehören, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:

Gruppenbild Integrationsrat 2022-2028 bei der konstituierenden Sitzung vom 12.01.2023

Gruppenbild mit Oberbürgermeister: Die Integrationsratsmitglieder der Amtsperiode 2022-2028 bei der konstituierenden Sitzung am 12.01.2023

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