Koordination Integrationsprogramm

Das „Integrationsprogramm der Stadt Nürnberg“ ist die Summe der von der Stadt Nürnberg ergriffenen Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Kommune. Die Basis für das Integrationsprogramm sind die Leitlinien der kommunalen Integrationspolitik der Stadt Nürnberg, die das allgemeine „Leitbild der Stadt Nürnberg“ ergänzen. An den Vorgaben der Leitlinien orientieren sich die einzelnen Geschäftsbereiche und Referate bei ihrer Arbeit. Ziel für die Stadt Nürnberg ist die chancengleiche Teilhabe für alle ihre Bürgerinnen und Bürger an allen Leistungen und Angeboten und gesellschaftlichen Ressourcen.

Zur Koordinierung und Weiterentwicklung wurde innerhalb der Stadtverwaltung die referatsübergreifend besetzte „Koordinierungsgruppe Integration“ gebildet. Die Koordinierungsgruppe sorgt für gegenseitige Information und stimmt übergreifende Pläne der Stadtverwaltung ab. Sie begleitet die Interkulturelle Öffnung der Stadt Nürnberg. Durch die Koordinierungsgruppe ist das Thema "Integration" als Querschnittsaufgabe der Verwaltung etabliert.

Die Stabstelle Koordination Integrationsprogramm beim Amt für Kultur und Freizeit organisiert die Arbeit der Koordinierungsgruppe und fungiert als geschäftsführende Einheit für die „Kommission für Integration“ und für das „Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt“.

Die „Kommission für Integration“ beschäftigt sich mit allen Belangen, die Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg in besonderem Maße betreffen. Sie ist der zuständige Fachausschuss, in dem die Beschlüsse und Anliegen des „Nürnberger Rats für Integration und Zuwanderung“ als Interessenvertretungsgremium der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund behandelt werden.

Das Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt begleitet die Integrationspolitik und die Menschenrechtsarbeit der Stadt Nürnberg. Im Kuratorium sind maßgebliche gesellschaftliche Kräfte vertreten. Sie werden aktiv in die kommunale Integrations- und Menschenrechtspolitik einbezogen, um einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Die Berufung erfolgt durch den Oberbürgermeister, der auch den Vorsitz hat.

Emek Sarigül

Telefon 09 11 / 2 31-85 23

Telefax 09 11 / 2 31-81 66

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