Ziel der Förderung ist es, Schüler*innen kulturelle Erfahrungen zu ermöglichen und damit Teilhabegerechtigkeit zu verbessern. Kulturelle Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung und leistet im schulischen Kontext einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung!
Kulturzuschuss für kulturelle Bildungsangebote an Schulen
Nürnberger Schulen aller Schularten, die zusammen mit einer*m außerschulischen Kulturpartner*in vorwiegend mit dem Standort Nürnberg ein kulturpädagogisches Vorhaben realisieren möchten, können einen Zuschussantrag stellen. Der städtische Zuschusstopf ist jährlich mit 10.500 Euro ausgestattet. Das Amt für Kultur und Freizeit (KUF) übernimmt bei rezeptiven Kulturveranstaltungen bis zu 30 % der Gesamtkosten, maximal 300 Euro, bei kreativ-aktiven Angeboten sogar bis zu 70 % der Gesamtkosten, maximal 700 € pro Vorhaben.
Bezuschusst werden kulturelle Bildungsangebote für Schüler*innen, die in Zusammenarbeit zwischen einer Nürnberger Schule und einer*m außerschulischen Kulturpartner*in vorwiegend mit dem Standort Nürnberg realisiert werden, zum Beispiel:
Tanz- und Theaterworkshops, Kinder- und Jugendtheateraufführungen
Schreibwerkstätten, Lesungen, Poetry Slams
künstlerische Projekte und Workshops, Ausstellungsbesuche
musikalische Projekte und Workshops, Kinder- und Jugendkonzerte
Fotografie- und Medienprojekte, pädagogisch aufbereitete/begleitete Kinobesuche
Museumsbesuche und Stadtführungen
kulturpädagogische Angebote zur politischen Bildung und zu Menschenrechten
kulturpädagogische Angebote zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
Die Angebote können im Unterricht bzw. Ganztag oder ergänzend dazu am Nachmittag oder stattfinden. Ausschlaggebend sind das kulturelle Erleben bzw. die kreative Eigenleistung der Schüler*innen.
Wie hoch ist die Förderung?
KUF fördert rezeptive Veranstaltungen (z.B. Kinderkonzerte, Schultheatervorstellungen) mit bis zu 30 % der Gesamtkosten, jedoch max. 300 € pro Vorhaben.
Kreativ-aktive Angebote (z.B. Kunstworkshops, Medienprojekte) kann KUF mit bis zu 70 % der Gesamtkosten, jedoch max. 700 € pro Vorhaben unterstützen.
Voraussetzung für die Förderung ist in der Regel ein finanzieller Eigenbeitrag der Schule. Dieser kann z.B. aus dem Schulbudget genommen, durch Förderverein, Elternbeirat bzw. sonstige Drittmittelgebende beigesteuert oder von den Schüler*innen eingesammelt werden.
Beispiel für die Finanzierung eines kreativ-aktiven Projekts (Förderquote 70 %):
Geplante Einnahmen
Geplante Ausgaben
• 50 € Schüler*innenbeiträge (2 €/Kind)
• 450 € Honorar Künstler*in
• 130 € Schul-Förderverein
• 20 € Fahrtkosten Künstler*in
• 420 € Beantragter Kulturzuschuss
• 130 € Kreativmaterial
Summe Einnahmen inkl. Zuschuss: 600 €
Summe Ausgaben: 600 €
Förderfähig sind u.a. Honorare für Kulturpartner*innen, Eintritte und Teilnahmegebühren, Verbrauchsmaterialien und Fahrtkosten. Nicht zu den Gesamtkosten gerechnet werden können z.B. Anschaffungen, Verpflegungskosten oder Personalkosten der Schule.
Förderhöchstgrenze
Damit die Fördermittel möglichst vielen Kindern und Künstler*innen zugutekommen, gilt die Höchstgrenze von 1.500 € Gesamtförderung pro Kalenderjahr für Schulen ebenso wie für Kulturpartner*innen.
Wie erfolgen Antragstellung und Bewilligung?
Der Kulturzuschuss kann nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Dafür reicht die Schule VOR Beginn des Vorhabens das untenstehende Formular ein.
Antragsberechtigt sind Nürnberger Schulen aller Schularten in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Städtische Dienststellen sind nicht antragsberechtigt.
Die Anträge werden laufend bearbeitet und bewilligt, solange Mittel vorhanden sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung bzw. Anschlussförderung.
zum Antrag (PDF, 139 KB)</imperia/md/kuf_kultur/dokumente/kinder_kunst_raum/kuf_kulturzuschuss_schulen.pdf>
zum Datenschutzhinweis<https://www.nuernberg.de/internet/kuf_kultur/kulturzuschuss_datenschutz.html>
Zur Abrufung des Kulturzuschusses geben Schule oder Kulturpartner*in innerhalb von drei Monaten Rückmeldung über die erfolgreiche Durchführung des Vorhabens und die tatsächlichen Gesamtkosten.
Bei Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan behält sich KUF vor, den Förderbetrag an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Der Zuschuss darf insbesondere a) nicht zu einem Einnahmenüberschuss führen und b) die Förderhöchstgrenze von 50 % der Gesamtkosten nicht überschreiten.
Der Zuschuss wird anschließend an die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen (Kontoinhaber*in, Postadresse der*des Kontoinhaber*in, IBAN).