Kulturzuschuss
Mehr Kultur an Schulen!
Anliegen des KS:NUE ist es, Schüler*innen kulturelle Erfahrungen zu ermöglichen und damit Teilhabegerechtigkeit zu verbessern. Kulturelle Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung und leistet im schulischen Kontext einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung!
Kulturzuschuss für kulturelle Bildungsangebote an Schulen
Schulen aller Schularten, die zusammen mit einer*m außerschulischen Kulturpartner*in ein kulturpädagogisches Vorhaben realisieren möchten, können einen Zuschussantrag stellen. Der städtische Zuschusstopf ist jährlich mit 10.500 Euro ausgestattet.
Der KS:NUE übernimmt bis zu 50 % der Gesamtkosten, maximal 500 Euro pro Veranstaltung oder Workshop.
Welche Vorhaben werden bezuschusst?
Bezuschusst werden kulturelle Bildungsangebote für Schüler*innen, die in Zusammenarbeit zwischen einer Nürnberger Schule und einer*m außerschulischen Kulturpartner*in realisiert werden, zum Beispiel:
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Tanz- und Theaterworkshops, Kinder- und Jugendtheateraufführungen
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Schreibwerkstätten, Lesungen, Poetry Slams
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künstlerische Projekte und Workshops, Ausstellungsbesuche
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musikalische Projekte und Workshops, Kinder- und Jugendkonzerte
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Fotografie- und Medienprojekte, pädagogisch aufbereitete/begleitete Kinobesuche
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Museumsbesuche und Stadtführungen
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kulturpädagogische Angebote zur politischen Bildung und zu Menschenrechten
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kulturpädagogische Angebote zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
Ausschlaggebend sind das kulturelle Erleben bzw. die kreative Eigenleistung der Kinder und Jugendlichen. Angebote, bei denen keine kulturpädagogischen Methoden eingesetzt werden, können leider nicht gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Der KS:NUE fördert die kulturellen Bildungsangebote mit bis zu 50 % der Gesamtkosten, jedoch max. 500 € pro Vorhaben.
Voraussetzung für die Förderung ist in der Regel ein finanzieller Eigenbeitrag der Schule. Dieser kann aus dem Schulbudget genommen, vom Förderverein, Elternbeirat oder Drittmittelgebenden beigesteuert oder durch einen Teilnahmebeitrag eingeholt werden. Leistungen durch Dritte müssen im Antrag benannt werden.
Beispiel für die Finanzierung eines Projekts:
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600 € | Gesamtkosten
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100 € | Teilnahmebeiträge der Schüler*innen
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200 € | Unterstützung des Fördervereins
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300 € | Kulturzuschuss
Förderhöchstgrenze
Damit die Fördermittel möglichst vielen Kindern und Künstler*innen zugutekommen, gilt die Höchstgrenze von 1.500 € Gesamtförderung pro Kalenderjahr für Schulen ebenso wie für Kulturpartner*innen.
Wie erfolgen Antragstellung und Bewilligung?
Der Kulturzuschuss kann nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Dafür füllt die Schule vor Beginn des Vorhabens das untenstehende Formular aus.
Antragsberechtigt sind Nürnberger Schulen aller Schularten. Städtische Dienststellen sind nicht antragsberechtigt.
Die Anträge werden laufend bearbeitet und bewilligt, solange Mittel vorhanden sind. Die Antragstellenden erhalten innerhalb von drei Wochen eine schriftliche Rückmeldung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung bzw. Anschlussförderung.
Wie wird der Zuschuss abgerufen?
Zur Abrufung des Kulturzuschusses füllt die Schule nach Durchführung des Vorhabens den untenstehenden Verwendungsnachweis aus.
Bei Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan behält sich der KS:NUE vor, den Förderbetrag an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Der Zuschuss darf insbesondere a) nicht zu einem Einnahmenüberschuss führen und b) 50 % der Gesamtkosten nicht überschreiten.
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss auf das angegebene Konto überwiesen.
Information und Beratung
Carola Streib
Telefon 09 11 / 2 31-68 02
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