Persönlicher Schulbedarf
Wer erhält die Schulpauschale?
Schüler und Schülerinnen, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss nachholen, noch nicht 25 Jahre alt sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
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Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Sozialgesetzbuch II)
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Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz)
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Wohngeld (Wohngeldgesetz) und Kindergeld
Schüler und Schülerinnen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss nachholen, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
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Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII)
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Was beinhaltet die Schulpauschale?
Zum persönlichen Schulbedarf gehören Kopier- und Materialgelder, die in der Schule anfallen. Aber auch die private Schulausstattung wie Schreibzeug, Hefte, Hallenturnschuhe (bei Sportunterricht), Anschaffung von Arbeitsheften, einschlägige Arbeitsbekleidung bei beruflichen Bildungsgängen, etwa Sicherheitsschuhe und Overall bei gewerblichen Bildungsgängen oder Schürze und Kochutensilien bei gastronomischen Bildungsgängen.
Wie erhalten Sie die Leistung?
Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, erhalten die Schulpauschale beim Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe. Bitte füllen Sie für jedes Kind ein Datenblatt aus und lassen uns dieses persönlich, per Post, Fax oder per Kontaktformular (s. unten) zukommen. Mitzubringen oder in Kopie beizufügen ist der aktuelle Sozialleistungsbescheid.
Bitte lassen Sie uns, wenn ihr Kind erstmals eingeschult wird eine Bestätigung über den Schulbesuch zukommen. Ab dem 15. Lebensjahr, ist für jedes Schuljahr eine Bestätigung erforderlich.
Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG erhalten, bekommen die Schulpauschale automatisch vom Jobcenter bzw. Sozialamt, Abteilung Wirtschaftliche Hilfen.
Im Jahr 2023 erhalten Schülerinnen und Schüler insgesamt 174,00 Euro. Im Februar werden 58,00 Euro und im August 116,00 Euro auf das Konto überwiesen. Falls der erste Schultag in dem Zeitraum von Februar bis Juli liegt, werden in einer Summe 174,00 Euro überwiesen.
Familien, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten und deren Kinder nach dem offiziellen Schulbeginn eingeschult werden, erhalten die Schulpauschale zum beantragten Zeitpunkt. Erforderlich ist die Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung. Einmalig, bei der Einschulung in eine allgemeinbildende Schule und für jedes Schuljahr, beim Besuch einer beruflichen Schule.
Hinweis
Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zeitlich befristet. Die Dauer ist abhängig vom Sozialleistungsbescheid. Bitte denken Sie daran nach Erhalt Ihres neuen Leistungsbescheids uns ein neues Datenblatt zukommen zu lassen.
Wo erhalten Sie die Leistung?
Es gibt in Nürnberg zwei Standorte. Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum, zu dem die Postleitzahl Ihres Wohnortes gehört.
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe – Innenstadt
Frauentorgraben 17
90443 Nürnberg
Sie erreichen uns mit der U2, U21 und U3 – Haltestelle Opernhaus oder U- und S-Bahn, Straßenbahn und Bus – Haltestelle Hauptbahnhof
Telefon 09 11 / 2 31 - 43 47
Telefax 09 11 / 2 31 - 1 07 98
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Für Berufstätige
ist eine individuelle Terminvereinbarung möglich.
Das Dienstleistungszentrum Innenstadt ist zuständig für folgende Postleitzahlbezirke:
90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419, 90425, 90427, 90429, 90431, 90439, 90443, 90449, 90482, 90489, 90491
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe – Langwasser
Reinerzer Straße 12
90473 Nürnberg
Sie erreichen uns mit der U1 Haltestelle Gemeinschaftshaus
oder U1, Bus Haltestelle Langwasser Mitte
Telefon 09 11 / 2 31 - 43 47
Telefax 09 11 / 2 31 - 25 00
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Für Berufstätige
ist eine individuelle Terminvereinbarung möglich.
Das Dienstleistungszentrum Langwasser ist zuständig für folgende Postleitzahlbezirke:
90441, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480