Hilfe bei Krankheit

Wenn Sie keinen Krankenversicherungsschutz haben, sichert das Sozialamt die Versorgung im Krankheitsfall. Unter Hilfe bei Krankheit versteht man Leistungen, die auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können.

Seit dem 01. Januar 2004 sind alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger durch das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt worden.

Für sie gilt nunmehr der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb können auch Zuzahlungen für Medikamente und zum Beispiel zu Hörgeräten oder Brillen nicht mehr vom Sozialamt übernommen werden.

In der Regel wird die Krankenversorgung durch eine gesetzliche Krankenkasse, im Auftrag und in Kostenträgerschaft des Sozialamts, abgewickelt. Welche Krankenkasse dies ist, bestimmen Sie selbst.

Nur noch in bestimmten Ausnahmefällen erfolgt die Krankenversorgung direkt durch das Sozialamt.


Leistungsvoraussetzungen


  • Sie verfügen über keinen Krankenversicherungsschutz
  • Es besteht für Sie keine Möglichkeit Mitglied einer Krankenkasse zu werden
  • Ihr Einkommen und Vermögen übersteigt nicht die Grenzen

Es können keine Hilfen für in der Vergangenheit liegende Krankenbehandlungen gewährt werden.

Zuzahlungen bei Arztbesuchen:

Die Zuzahlungen betragen dabei maximal zwei Prozent, bei chronisch Kranken ein Prozent des Eckregelsatzes. Wenn diese Grenze überschritten ist, kann eine Befreiung von den Zuzahlungen bei der Krankenkasse beantragt werden.

Gesetzliche Regelung

Die Regelungen zu dieser Leistung finden sich im 5. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII unter dem Titel „Hilfen zur Gesundheit“ (§ 48 SGB XII).


Beratung


Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich

Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link:

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Wirtschaftliche Hilfen

Frauentorgraben 17

90443 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 5513

Telefax 0911 / 231 - 5514

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