
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird der Bau, Ersterwerb oder Zweiterwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit einem Baudarlehen gefördert, das auf die Dauer von 15 Jahren mit 0,5 Prozent jährlich verzinst wird.

Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird der Bau, Ersterwerb oder Zweiterwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit einem Baudarlehen gefördert, das auf die Dauer von 15 Jahren mit 0,5 Prozent jährlich verzinst wird.

Für den Erwerb oder die Schaffung von Eigenwohnraum bieten die Bayerische Landesbodenkreditanstalt und der Freistaat Bayern ein für 10, 15 bzw. 30 Jahre zinsverbilligtes Darlehen an. Der Höchstbetrag des Darlehens darf ein Drittel der Gesamtkosten nicht überschreiten.
Einzelheiten und die aktuellen Konditionen des Programms stellt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zusammen.
Für die beiden genannten Förderprogramme gilt:
Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenze des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes einhalten.
Da die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.
Die Fördermittel sind für Vorhaben im Stadtgebiet Nürnberg beim Stab Wohnen zu beantragen. Hier wird auch darüber entschieden.
Einkommensgrenzen und -berechnung sowie weitere Voraussetzungen werden in der Broschüre „Wohneigentum - Bau oder Erwerb“ näher erläutert.
Vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme beim Stab Wohnen erforderlich. Bitte verwenden Sie den "Erhebungsbogen Erstkontakt Wohnbauförderung" und senden uns diesen mit den genannten Unterlagen zu.
Kontaktaufnahme bitte nur über die folgende E-Mail Adresse:
foerderung.eigenwohnraum@stadt.nuernberg.de
Hinweis zum staatlichen Baudarlehen:
Aufgrund der Mittelsituation kann bis Jahresende 2025 kein Antrag für staatliche Baudarlehen gestellt werden. Anträge für das Zinsverbilligungsprogramm und den städtischen Zuschuss sind nicht betroffen!

Die Stadt Nürnberg unterstützt junge Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die in Nürnberg ein Familienheim bauen oder erwerben wollen, mit einem Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro.
Der Zuschuss erhöht sich für das zweite und jedes weitere Kind um je 3.000 Euro.
Der Zuschuss kann mit dem Zinsverbilligungsprogramm sowie ohne zweite Förderung beantragt werden, es gelten die Vorgaben für das staatliche Baudarlehen.
Daneben können für besonders energieeffiziente Bauvorhaben noch bis zu 2.000 Euro gewährt werden.
Ist von Bund, Land, der Stadt oder aufgrund anderer Maßnahmen eine Verbilligung des Grundstückspreises gewährt worden, reduziert sich der Zuschuss um die Hälfte.
Mit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg den Einbau von Schallschutzfenstern in bestehenden Wohngebäuden an bestimmten Hauptverkehrsstraßen