Schulalltag - Ein Wegweiser für die 5. Klassen

Ein Schüler erkrankt in der Schule: Befreiung vom Unterricht

Wenn sich Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit krank melden, können Lehrerinnen und Lehrer nicht unbedingt feststellen, ob die Krankheit so beeinträchtigend ist, dass eine Befreiung vom Unterricht notwendig wird. Wir bitten daher die Erziehungsberechtigten, auf ihre Kinder einzuwirken, dass sie nur bei ernsthaften Beschwerden um eine Unterrichtsbefreiung bitten.
Zunächst müssen sich die betreffenden Schülerinnen und Schüler an die Lehrkraft der Unterrichtsstunde wenden. Anschließend veranlasst das Sekretariat gegebenenfalls weitere notwendige Schritte.
Bei einer Erkrankung während der Unterrichtszeit müssen nicht volljährige Schülerinnen und Schüler von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden. Dazu nimmt das Sekretariat telefonisch Kontakt mit den Erziehungsberechtigten auf.

Die Sportlehrkräfte können Schülerinnen und Schüler bei Verletzungen oder leichten Erkrankungen nur von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht, nicht aber von der Anwesenheit befreien.

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