Schulalltag - Ein Wegweiser für die 5. Klassen

Was tun, wenn mein Kind krank ist?

Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen.
Krankmeldungen müssen der Schule vor 8:00 Uhr des ersten Tages der Abwesenheit durch einen Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden.

Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • elektronisch über webUntis
  • telefonisch 0911/ 231-17 200 (Gymnasium und Realschule) - ggf. Anrufbeantworter -
  • telefonisch 0911/ 231 -17 218 (Mittelschule) - ggf. Anrufbeantworter -
  • per Faxmitteilung 0911/ 231 -17-220 (Gymnasium und Realschule)
  • per Faxmitteilung 0911/ 231 -17-247 (Mittelschule)

Bitte beachten Sie:

Beim Wiederbesuch der Schule muss am ersten Tag eine schriftliche Entschuldigung (Formular siehe Anlage) für die Dauer der Krankheit vorgelegt werden. Dauert die Erkrankung länger als fünf Unterrichtstage, muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, das auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.

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