Muttersprachlicher Unterricht

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

der muttersprachliche Ergänzungsunterricht wird seit dem Schuljahr 2009/2010 ausschließlich durch die diplomatischen Vertretungen organisiert. Da diese muttersprachlichen Zusatzangebote insbesondere auch für Ihr Kinder in der Unterstufe von Interesse sein könnten, wollen wir Sie informieren und dabei unterstützen. Dazu erhalten Sie im Folgenden zunächst allgemeine Informationen zum konsularischen muttersprachlichen Unterricht:

• Der konsularische muttersprachliche Unterricht ist keine schulische Veranstaltung und es besteht daher staatlicherseits kein Versicherungsschutz für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung.

• Über die Bereitstellung von Räumlichkeiten der Schule und eventuelle Mietgebühren entscheidet der Sachaufwandsträger.

• Der Lehrplan des konsularischen muttersprachlichen Unterrichts und die Lehrwerke sind inhaltlich und finanziell in der Verantwortung der Konsulate. Ob bzw. zu welchen Bedingungen die konsularischen Lehrkräfte an der Schule Kopien fertigen können, liegt im Ermessen des Sachaufwandsträgers.

• Gemäß "KMS vom 08.10.2009 Nr. VI.9 – 5 S 5400.5 - 6.094000" kann über den regelmäßigen und erfolgreichen Besuch eines konsularischen muttersprachlichen Unterrichts auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese wird den Jahres- bzw. Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis vom Konsulat über die erbrachten und benoteten Leistungen muss der Schule rechtzeitig vorgelegt werden.

Bitte beachten!

Die Anmeldebögen für Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Ungarisch erhalten Sie im Sekretariat Gymnasium.

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