Schulalltag - Ein Wegweiser für die 5. Klassen

Beurlaubung

Schülerinnen und Schüler können in berechtigten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist auf einem Formblatt, welches in den Sekretariaten ausliegt oder im Download-Bereich Schulformulare unter dem Titel "Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht" zu finden ist, spätestens drei Werktage vor dem Termin zu beantragen. Der Grund der Beurlaubung ist zu belegen. In begründeten Fällen befreit die Schulleitung die Schülerinnen und Schüler vom Unterricht an einzelnen oder mehreren Tagen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Schule Gesuche, Schülerinnen und Schüler wegen geplanter Ferienreisen vorzeitig vom Unterricht zu befreien, grundsätzlich nicht genehmigen kann.
Achtung: Arztbesuche sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen!

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