Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern.
Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt Nürnberg aufgrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung in ihrem Leitbild verpflichtet hat.
Die Realisierung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich am Umgang mit allen Bürger*innen. Dies schließt auch diejenigen ein, die noch keine lange und kontinuierliche Verwurzelung in der Stadt haben oder infolge von Flucht und Vertreibung auf der Suche nach einer neuen Heimat sind. Je offener eine Stadt mit der Vielfalt ihrer Bürger*innen umgeht, desto besser wird sie sich den Herausforderungen im globalisierten Kontext stellen können.
Im Rahmen ihres allgemeinen Leitbilds hat sich die Stadt Nürnberg 2004 erstmals Leitlinien zur Integrationspolitik gegeben. Diese werden unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen fortgeschrieben. Am 25. Juli 2018 hat der Stadtrat die aktuelle Version der Leitlinien beschlossen.
Wissenswertes
Umsetzung der Leitlinien anhand ausgewählter Beispiele
Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion oder Weltanschauung auf der Grundlage der Menschenrechte und des Grundgesetzes prägt das Selbstverständnis unserer Stadt. Es zu bewahren und weiter zu gestalten wird für die Stadt Nürnberg – Stadtrat, Oberbürgermeister und Verwaltung – immer eine ihrer zentralen kommunalpolitischen Aufgaben sein.
Folgende Einrichtungen und ausgewählte Maßnahmen wurden zur Leitlinie 1 bereits umgesetzt:
Die Vielfalt der Bevölkerung ist für Nürnberg ein zukunftsweisendes Entwicklungspotenzial. Auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung und der Anerkennung individueller Kompetenzen und Potenziale fördern wir die Gestaltung einer solidarischen Stadtgesellschaft und damit die Entwicklung Nürnbergs.
Folgende Einrichtungen und ausgewählte Maßnahmen wurden zur Leitlinie 2 bereits umgesetzt:
Integration ist ein wechselseitiger andauernder Prozess. Die Gestaltung des Zusammenlebens ist Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger und keine einseitige Eingliederungsleistung. Wir fördern durch geeignete Maßnahmen Respekt, gegenseitige Akzeptanz sowie einen gleichberechtigten Dialog zwischen allen in der Stadt lebenden Menschen.
Folgende Einrichtungen und ausgewählte Maßnahmen wurden zur Leitlinie 3 bereits umgesetzt::
Wir fördern die gleichberechtigte soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen und ermutigen alle unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus zu einer aktiven Beteiligung. Wir setzen uns
für gleiche Bildungschancen für alle in der Stadt lebenden Menschen ein. Personen mit Benachteiligung erhalten besondere Förderung und Unterstützung, zum Beispiel Sprachförderung. Diese ist ein wesentliches und notwendiges, aber nicht ausreichendes Handlungsfeld der Integrationspolitik.
Die kommunalen Angebote orientieren sich nicht an ethnischen Merkmalen oder an der Staatsangehörigkeit, sondern
an der Lebenslage der Menschen, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben.
Folgende Einrichtungen und ausgewählte Maßnahmen wurden zur Leitlinie 4 bereits umgesetzt:
Allen Formen von Rassismus und Diskriminierung treten wir mit Entschiedenheit entgegen, um Benachteiligungen aus
Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Im Rahmen der geltenden Gesetze und individuellen Rechte setzen wir uns für die Achtung der Orientierungen aller Menschen in der Stadt ein und fördern durch vielfältige Bildungsmaßnahmen demokratische Handlungskompetenz.
Folgende Einrichtungen und ausgewählte Maßnahmen wurden zur Leitlinie 5 bereits umgesetzt:
Integrationspolitik ist eine Aufgabe, die nachhaltig alle Bereiche kommunalen Handelns betrifft. Alle Referate und Dienststellen der Stadt sowie die städtischen Unternehmen müssen sie bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Dabei wird die Integrationspolitik mit anderen Querschnittsaufgaben im Sinne eines umfassenden Ansatzes zum Umgang mit Vielfalt („Diversity Ansatz“) verzahnt.
Folgende Einrichtungen und ausgewählte Maßnahmen wurden zur Leitlinie 6 bereits umgesetzt:
Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Vielfalt der Stadtbevölkerung auch in der Mitarbeiterschaft ihrer Verwaltung und
der städtischen Unternehmen widerspiegelt. Daher bemühen wir uns aktiv um eine verstärkte Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Zuwanderungsgeschichte. Die Stadt orientiert sich als Arbeitgeberin und Anteilseignerin an der von ihr unterzeichneten Charta der Vielfalt. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz werden folglich auch bei Bewerbungen als wertvolle Qualifikationen angesehen.
Folgende Einrichtungen und ausgewählte Maßnahmen wurden zur Leitlinie 7 bereits umgesetzt:
Wir unterstützen Verbände, Vereine und Initiativen der Zivilgesellschaft bei integrativen und interkulturellen Maßnahmen
und Aktivitäten. Wir stärken bürgerschaftliches Engagement und fördern die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure.
Folgende Einrichtungen und ausgewählte Maßnahmen wurden zur Leitlinie 8 bereits umgesetzt:
Zur Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe gehört auch eine Öffentlichkeitsarbeit mit Informationen in leicht verständlicher Sprache und auf zeitgemäßen Kommunikationswegen, um diversitätssensibel unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen. Die in diesen Leitlinien formulierten Haltungen sind ein wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Nürnberg.
Folgende Einrichtungen und ausgewählte Maßnahmen wurden zur Leitlinie 9 bereits umgesetzt:
Wir setzen uns in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände in Land und Bund für die politische und soziale
Gleichstellung aller Menschen ein. Wir betonen durch aktive Mitgliedschaft in europäischen und weltweiten Netzwerken
sowie entsprechende Partnerschaften unsere Identität als internationale europäische Stadt.
Folgende Einrichtungen und ausgewählte Maßnahmen wurden zur Leitlinie 10 bereits umgesetzt: