Burg im Sonnenuntergang im Herbst

Integration in Nürnberg

Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg

Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältigen Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem
Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung.
Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und Partizipation sowie die Verhinderung von Diskriminierung.
Dabei finden die Diversity-Dimensionen ethnische Herkunft und Nationalität, Geschlecht, geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, körperliche und geistige Fähigkeiten und psychische Verfasstheit, Alter und soziale Herkunft Berücksichtigung.

Im Rahmen ihres allgemeinen Leitbilds hat sich die Stadt Nürnberg 2004 erstmals Leitlinien zur Integrationspolitik gegeben. Diese werden unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen fortgeschrieben.

Die vorliegende aktualisierte Version der Leitlinien wurde vom Stadtrat am 24.09.2025 beschlossen.

Umsetzung der Leitlinien anhand ausgewählter Beispiele

Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion oder Weltanschauung auf der Grundlage der Menschenrechte und des Grundgesetzes prägt das Selbstverständnis unserer Stadt. Es zu bewahren und weiter zu gestalten bleibt für die Stadt Nürnberg – Stadtrat, Oberbürgermeister und Verwaltung – immer eine ihrer zentralen kommunalpolitischen Aufgaben.

Folgende Stellen, Gremien, Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte dienen zur Umsetzung von Leitlinie 1:

Die Vielfalt der Bevölkerung ist für Nürnberg ein zukunftsweisendes Entwicklungspotenzial. Auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung und der Anerkennung individueller Kompetenzen und Potenziale fördern wir die aktive Zusammenarbeit und Gestaltung einer solidarischen Stadtgesellschaft und damit die Entwicklung Nürnbergs. Vielfalt ist hierbei ein Standortvorteil.

Folgende Stellen, Gremien, Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte dienen zur Umsetzung von Leitlinie 2:

Integration ist ein wechselseitiger andauernder Prozess. Die Gestaltung des Zusammenlebens ist die Verantwortung aller Nürnbergerinnen und Nürnberger und keine einseitige Eingliederungsleistung. Wir fördern durch geeignete Maßnahmen Respekt, gegenseitige Akzeptanz sowie einen gleichberechtigten Dialog und die Vernetzung zwischen allen in der Stadt lebenden Menschen, Organisationen, Institutionen und
Initiativen.

Folgende Stellen, Gremien, Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte dienen zur Umsetzung von Leitlinie 3:

Wir fördern die gleichberechtigte soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle Bevölkerungs-gruppen und ermutigen alle unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus zu einer aktiven Beteiligung. Wir setzen uns für gleiche und gerechte Bildungs- und Berufschancen für alle in der Stadt lebenden Menschen ein. Personen mit Benachteiligung und besonderen Bedürfnissen erhalten gezielte Förderung und Unterstützung, zum Beispiel Sprachförderung. Diese ist ein wesentliches und notwendiges, aber
nicht ausreichendes Handlungsfeld der Integrationspolitik.
Die kommunalen Angebote orientieren sich nicht an ethnischen Merkmalen oder an der Staatsangehörigkeit, sondern an der Lebenslage der Menschen, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben

Folgende Stellen, Gremien, Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte dienen zur Umsetzung von Leitlinie 4:

Allen Formen von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung treten wir mit Entschiedenheit entgegen, um Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft und Nationalität, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung, der Religion und Weltanschauung,
der körperlichen und geistigen Fähigkeiten und der psychischen Verfasstheit, des Alters und der sozialen Herkunft zu verhindern oder zu beseitigen. Dabei berücksichtigen wir die Verschränkung dieser Dimensionen. Im Rahmen der geltenden Gesetze und individuellen Rechte setzen wir uns für die Achtung der Würde und Orientierungen aller Menschen in der Stadt ein und fördern durch vielfältige Bildungsmaßnahmen demokratische Handlungskompetenz.

Folgende Stellen, Gremien, Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte dienen zur Umsetzung von Leitlinie 5:

Integrationspolitik ist eine Aufgabe, die nachhaltig alle Bereiche kommunalen Handelns betrifft. Alle Referate und Dienststellen der Stadt sowie die städtischen Unternehmen müssen sie bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Dabei wird die Integrationspolitik mit anderen Querschnittsaufgaben im Sinne eines umfassenden Ansatzes zum Umgang mit Vielfalt („Diversity-Ansatz“) verzahnt.

Folgende Stellen, Gremien, Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte dienen zur Umsetzung von Leitlinie 6:

Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Vielfalt der Stadtbevölkerung auch bei den Mitarbeitenden ihrer Verwaltung und der städtischen Unternehmen widerspiegelt. Daher engagieren wir uns aktiv für eine verstärkte und repräsentative Beschäftigung von Mitarbeitenden mit eigener und familiärer Zuwanderungsgeschichte auf allen Ebenen. Dies liegt im ureigenen Interesse der Stadt. Sie orientiert sich als Arbeitgeberin und Anteilseignerin an der von ihr unterzeichneten Charta der Vielfalt. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz werden folglich auch bei Bewerbungen als wertvolle Qualifikationen angesehen.

Folgende Stellen, Gremien, Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte dienen zur Umsetzung von Leitlinie 7:

Wir unterstützen Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen der Zivilgesellschaft bei integrativen und interkulturellen Maßnahmen und Aktivitäten. Wir stärken bürgerschaftliches Engagement und fördern die Vernetzung der Beteiligten.

Folgende Stellen, Gremien, Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte dienen zur Umsetzung von Leitlinie 8:

Zur Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe gehört auch eine Öffentlichkeitsarbeit mit Informationen in leicht verständlicher Sprache und auf zeitgemäßen Kommunikationswegen, um diversitätssensibel unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen. Dies gilt auch für die allgemeine Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern. Die in diesen Leitlinien festgelegten Prinzipien sind ein wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Nürnberg.

Folgende Stellen, Gremien, Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte dienen zur Umsetzung von Leitlinie 9:

Wir setzen uns in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände in Land und Bund für die politische Gleichstellung und soziale Teilhabe aller Menschen ein. Wir betonen durch aktive Mitgliedschaft und Mitarbeit in europäischen und weltweiten Netzwerken sowie entsprechende Partnerschaften unsere
Identität als internationale europäische Stadt.

Folgende Stellen, Gremien, Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte dienen zur Umsetzung von Leitlinie 10:

Wissenswertes