Selbstverpflichtung der Nürnberger Kulturläden°

Die Nürnberger Kulturläden° legen Wert auf nachhaltiges Handeln. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen werden Maßnahmen in 9 Handlungsfeldern umgesetzt. Die folgende Selbstverpflichtung gilt für alle Mitarbeitenden der Nürnberger Kulturläden°.


1. Handlungsfeld Nachhaltiger Arbeitsalltag

Die Nürnberger Kulturläden° überprüfen regelmäßig den eigenen Arbeitsalltag hinsichtlich umweltschonender Kriterien. Es werden Maßnahmen ergriffen, um öffentliche Veranstaltungen und internen Einrichtungsbetrieb klimafreundlich und ressourcenschonend zu gestalten.

2. Handlungsfeld Beschaffung

Bei notwendigem Neukauf werden Materialien nach Nachhaltigkeitsaspekten und unter Berücksichtigung von Umweltsiegeln beschafft. Die Materialen sind umwelt- und sozialverträglich hergestellt und weitestgehend wiederverwertbar. Wo möglich, wird Material geliehen statt gekauft bzw. Mobiliar und Technik aus 2. Hand beschafft.

3. Handlungsfeld Ressourcenverbrauch

Die Kulturläden sensibilisieren für energiesparende Maßnahmen im Arbeitsalltag.
Hierzu gehören die Betrachtung und Reduzierung des Verbrauchs von Strom, Wasser und Heizungsenergie sowie ein ressourcenschonender Einsatz der Veranstaltungstechnik. Für anstehenden Sanierungsmaßnahmen unterziehen sich die Einrichtungen einem Nachhaltigkeitscheck durch das Kommunale Energiemanagement der Stadt Nürnberg.

4. Handlungsfeld Transport & Mobilität

Die Kulturläden ergreifen Maßnahmen für die emissionsarme Durchführung ihrer Veranstaltungen. Die Veranstaltungsorte sind gut mit dem ÖPNV erreichbar, die Gäste werden über Möglichkeiten einer klimaschonenden Anreise informiert. Künstler*innen und externe Partner*innen werden für umweltschonende Alternativen sensibilisiert bzw. die Veranstaltungen entsprechend geplant. Interne Transporte erfolgen so möglich mit dem Lastenrad.

5. Handlungsfeld Abfall trennen & Müll vermeiden

Die Kulturläden vermeiden Abfall bzw. trennen den Abfall, wo eine Vermeidung nicht möglich ist. Alle Mitarbeitenden und Besuchenden werden über das Abfallkonzept informiert.

6. Handlungsfeld Bewirtung

Speisen und Getränke werden unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (regional, saisonal, biologisch, fair) gekauft. Bei der Beschaffung von Lebensmitteln beträgt der Anteil bio-fair-regional bis 2030 75%. Dieser wird in der Öffentlichkeitsarbeit sichtbar gemacht. In Neuverträgen zur Verpachtung einer Gastronomie wird ein hälftiges Angebot von vegetarischen Gerichten und bei Fleischgerichten mindestens 50 % mit Biofleisch vereinbart. Bis 2030 liegt das Ziel bei 75 % vegetarische Gerichte und bei Fleischgerichten 50 % mit Biofleisch.

7. Handlungsfeld Naturschutz

Die Kulturläden setzen Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt auf ihrem Gelände um.

8. Handlungsfeld Kommunizieren

Die eigenen Maßnahmen und Veranstaltungen zu nachhaltigem Handeln werden nach außen getragen, damit sie möglichst viele Nachahmer*innen finden. Alle Partner*innen und Gäste werden über die Nachhaltigkeitsstandards und -maßnahmen der Einrichtung informiert und zur Teilnahme motiviert. Die Maßnahmen werden vorrangig in den digitalen Medien kommuniziert.

9. Handlungsfeld Veranstaltungen bzw. Vermittlung & nachhaltige Entwicklung

Die Kulturläden vermitteln nachhaltige Entwicklung programmatisch im Veranstaltungsprogramm, in Diskussionsbeiträgen, erlebnisorientierten Workshops oder Ausstellungen an Kinder, Heranwachsende und Erwachsene. Die Einrichtungen schaffen Raum zur Reflexion und vernetzen Partner*innen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen.


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