Kinder haben Rechte! Damit sowohl Kinder, als auch Erwachsene das merken, steht im Stadtpark eine „Straße der Kinderrechte“.
Kinderrechte sind Menschenrechte mit besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und ihrer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Stellung. Festgeschrieben sind die einzelnen Kinderrechte in der Kinderrechtskonvention. Am 20. November 1989 wurde die Konvention von der UN-Generalversammlung verabschiedet und im Anschluss daran von 196 Staaten ratifiziert. Sie ist mit ihren 54 Artikeln der am meisten angenommene Menschenrechtsvertrag. Nur die USA und Somalia haben dieser Konvention nicht zugestimmt.
An oberster Stelle steht das Wohl des Kindes. Kinder sind nicht nur Objekte von Schutz und Fürsorge durch Erwachsene, sondern auch Träger eigener Rechte, die ihre eigene Entwicklung mitbestimmen sollen und können. Dazu ist es notwendig, dass Kinder ihre Rechte kennen.


