Zielsetzung
Demokratiebildung ist als zentrale Aufgabe der Schulen in Art. 131 der Bayerischen Verfassung verankert („Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.“) und im Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen als verbindliche Vorgabe konkretisiert und präzisiert (KMBek vom 16.8.2017, 2. aktualisierte Aufl. 2019).


