Beschreibung
Vor einer Eheschließung in Deutschland müssen die Eheschließenden die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die erforderlichen Dokumente vorlegen. Bei der Anmeldung der Eheschließung wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt der Stadt zuständig, in der mindestens einer der Eheschließenden die Haupt- oder Nebenwohnung hat.
Haben Sie Wohnsitze in mehreren Städten, können Sie sich aussuchen, bei welchem der Standesämter Sie Ihre Heirat anmelden möchten. Die Heirat selbst kann dann bei einem Standesamt Ihrer Wahl in Deutschland stattfinden. Möchten Sie außerhalb von Deutschland heiraten, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Informationen hierzu finden Sie hier: Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und Ihre Eheschließung melden möchten, finden Sie Informationen hier: Personenstandsdaten im Melderegister ändern
Sie können bereits vor der Anmeldung der Eheschließung Ihren Wunschtermin und Wunschtrauort bei uns reservieren.
Die Anmeldung der Eheschließung kann online beantragt werden. Ebenso können Sie Trauort und Wunschtermin online reservieren.
Traukalender
Wenn Sie bereits eine Vorstellung zu Ihrem geplanten Wunschtermin und Trauort in Nürnberg haben, können Sie Ihre Anfrage direkt über den Traukalender stellen und Ihren Trauort und Wunschtermin reservieren. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Erst dann ist Ihre Reservierung verbindlich.
Wir schicken Ihnen anhand Ihrer Angaben eine Liste der Dokumente, die wir von Ihnen benötigen und melden uns zur Vereinbarung eines Termins für die Anmeldung der Eheschließung.
Online-Dienst
Wenn Sie sich noch nicht für einen Termin oder Trauort entschieden haben, senden Sie uns bitte Ihre Angaben über den Online-Dienst zu. Wir schicken Ihnen anhand Ihrer Angaben eine Liste der Dokumente, die wir von Ihnen benötigen und melden uns zur Vereinbarung eines Termins für die Anmeldung der Eheschließung.
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus Ihrem Familienstand und Ihrer individuellen Lebenssituation. Bitte nutzen Sie zur Übermittlung Ihrer Daten den Traukalender oder füllen Sie den Online-Dienst aus.
Anschließend informieren wir Sie, welche Unterlagen wir benötigen.
Hinweis
Nähere Informationen zu den Trauorten, z. B. zu Gebühren und verfügbaren Terminen, finden Sie im Online-Traukalender:
In den Trauorten am Hauptmarkt heiraten Sie im Herzen der Stadt. Es stehen Ihnen zwei Trausäle zur Verfügung. Diese bieten Ihnen Raum für bis zu 32 Personen.
Das ehemalige Rathaus von Katzwang, heute genutzt als Bürgeramt Süd, bietet einen klimatisierten Trausaal. Der Trausaal bietet Raum für bis zu 22 Personen.
Im Bürgeramt Ost in Fischbach können Sie sich das Ja-Wort am unter Denkmalschutz stehenden Ratstisch aus den 1960er Jahren geben. Im Trausaal haben bis zu 40 Personen Platz.
Der aufwändig restaurierte Saal im historischen Rathaus Großgründlach aus der Zeit um 1700 bietet ein einzigartiges Ambiente für Ihren großen Tag. Es finden bis zu 17 Personen Platz. Für diesen Trauort fallen samstags zusätzliche Gebühren an.
Das schönste erhaltene Wasserschloss im Nürnberger Umland steht Ihnen für Ihre Trauung und eventuell die Feierlichkeiten im Anschluss zur Verfügung. Es haben bis zu 30 Personen Platz. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Das spätgotische Kreuzrippengewölbe und die Glasfenster aus der Dürer-Werkstatt geben Ihrer Hochzeit im Tucherschloss einen einzigartigen Flair. Das Tucherschloss bietet Raum für bis zu 47 Personen. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Im Fembohaus heiraten Sie im barocken Ambiente. Das Fembohaus bietet Ihnen Raum für bis zu 25 Personen. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Den perfekten Überblick über Nürnberg haben Sie von der Kaiserburg. Die Trauung findet im Hochzeitszimmer statt. Im Trausaal haben bis zu 58 Personen Platz. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Im „Wartesaal für Allerhöchste Herrschaften“, auch Königssalon genannt, können Sie sich stilvoll das Ja-Wort geben. Das DB Museum bietet Raum für bis zu 33 Personen. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Im Schürstabhaus heiraten Sie in einem der bedeutendsten Patrizierhäuser Nordbayerns aus der gotischen Zeit. Im Schürstabhaus haben bis zu 28 Personen Platz. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Diese besondere Location ist der erste Trauort der Stadt im Freien. Eine Trauung im traditionsreichen Nürnberger Achteck bietet nicht nur Fans des 1. FCN eine besondere Atmosphäre. An Ihrer Trauung im Max-Morlock-Stadion können bis zu 50 Personen teilnehmen. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Der Trauort ist derzeit noch nicht über den Traukalender buchbar. Informationen zu diesem Trauort finden Sie hier:
Wenn Sie in einem anderen Ort in Deutschland gemeldet sind, aber in Nürnberg heiraten möchten, müssen Sie die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erledigen. Sie können jedoch bereits vorab Ihren Wunschtermin im Traukalender reservieren.
Eine Online-Übersicht der verfügbaren Termine können Sie im Traukalender einsehen. Dafür müssen Sie Ihre Personendaten eingeben.
Es ist nicht möglich, an Sonn- und Feiertagen zu heiraten. Das Standesamt bietet jedoch an einigen Trauorten Termine an Samstagen an.
Eine Übersicht der möglichen Trauungstermine finden Sie im Traukalender. Dafür müssen Sie Ihre Personendaten eingeben.
Die Ehegatten können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Namen wählen. Bestimmt werden können die aktuellen Familiennamen sowie die Geburtsnamen der Ehegatten. Möglich ist auch, dass einer oder beide Ehepartner einen Doppelnamen führen. Falls sie keine Erklärung zum Ehenamen abgeben, behalten beide Ehegatten ihren vorher geführten Namen.
Bestimmen die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen, erhält das Kind diesen automatisch, wenn es unter fünf Jahre alt ist. Für Kinder ab fünf Jahren kann eine Erklärung abgegeben werden, dass das Kind den neuen Ehenamen erhält, ansonsten bleibt der Name des Kindes unverändert.
Wir empfehlen üblicherweise zwei Stück: Eine zur Dokumentation im Stammbuch, eine weitere für alle organisatorischen Angelegenheiten rund um die Hochzeit (z.B. Namensänderungen).
Zur Anmeldung der Eheschließung müssen beide Verlobte persönlich anwesend sein. Nach Übermittlung Ihrer Daten (über den Traukalender oder den Online-Dienst) werden wir uns zuverlässig bei Ihnen melden. Wir schicken Ihnen anhand Ihrer Angaben eine individuelle Liste der Dokumente, die wir von Ihnen benötigen. Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, können wir den Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn aus einem wichtigen Grund einer der beiden Verlobten an dem Termin zur Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich anwesend sein kann. Wir klären das weitere Vorgehen mit Ihnen.
- Ausgefüllte Terminbestätigung
- Ausweise der beiden Verlobten
- ggf. Ausweise der Trauzeugen
- ggf. Ausweis des Dolmetschers
Hinweis
Es werden amtliche Lichtbildausweise benötigt - z.B. Reisepässe, Personalausweise oder europäische ID-Cards.
Klären Sie mit Ihrer Standesbeamtin oder Ihrem Standesbeamten, ob Sie die Trauung fotografieren oder filmen dürfen. Grundsätzlich gelten die im untenstehenden Merkblatt veröffentlichten Regeln.
Das Streuen von Blumen, Reis, Konfetti oder ähnlichem in und vor allen Trauorten ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung müssen wir Ihnen die Reinigungskosten in Rechnung stellen.
Ebenso verboten ist das Mitbringen von Helium- und Gasflaschen. Die Nichteinhaltung dieses Hinweises kann zu einem Verweis aus den Räumen des Standesamts führen.
Nein, diese Informationen unterliegen dem Datenschutz.
Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine standesamtliche Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen mit wenig formalem Aufwand sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder zu Hause, durchgeführt werden.
Eine Nottrauung kann durchgeführt werden, wenn
- eine akute lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt,
- der aktuelle Gesundheitszustand keinen Aufschub duldet,
- die erkrankte Person geschäftsfähig und sich der Bedeutung einer Eheschließung bewusst ist und
- glaubhaft gemacht werden kann, dass keine Hindernisse für die Trauung vorliegen.
Im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung eines Verlobten, kontaktieren Sie uns bitte direkt über (wenn möglich hier einfügen) das Kontaktformular.
Reservierung Ihres Trauortes und Wunschtermins
Die Reservierung Ihres Trauorts und Wunschtermins ist für das laufende und darauffolgende Kalenderjahr möglich.
Der Wunschtermin muss jedoch mehr als acht Wochen in der Zukunft liegen.
Anmeldung der Eheschließung
Der Vor-Ort-Termin zur Anmeldung der Eheschließung kann aus rechtlichen Gründen frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Heiratstermin erfolgen.
Aufgrund Ihres Familienstandes und Ihrer individuellen Lebenssituation kann die Prüfung der Ehefähigkeit mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie deshalb, rechtzeitig mit uns Kontakt über den Traukalender oder den Online-Dienste aufzunehmen.
Reservierung Ihres Trauortes und Wunschtermins
- geplante Eheschließung in Nürnberg
- geplante Eheschließung innerhalb des laufenden oder folgenden Kalenderjahrs
- geplante Eheschließung frühestens in über acht Wochen in der Zukunft
Anmeldung der Eheschließung
- Haupt- oder Nebenwohnung in Nürnberg
- Für die Anmeldung zur Eheschließung kommen Sie bitte gemeinsam zum Termin
Hinweis
Bitte machen Sie sich bereits vor dem Termin Gedanken, welchen Namen Sie und gegebenenfalls ihre Kinder in Zukunft führen wollen.
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Tage.
| Reservierungsgebühr (Trauort und Wunschtermin) | 25 Euro |
| Anmeldung der Eheschließung | ab 55 Euro |
Die tatsächlich Gebührenhöhe kann erst im Rahmen der Antragstellung abschließend ermittelt werden.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein.
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Gerichte
- Auslandsvertretungen
