Beschreibung
Vor einer Eheschließung in Deutschland müssen die Eheschließenden die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die erforderlichen Dokumente vorlegen. Bei der Anmeldung der Eheschließung wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt der Stadt zuständig, in der mindestens einer der Eheschließenden die Haupt- oder Nebenwohnung hat.
Haben Sie Wohnsitze in mehreren Städten, können Sie sich aussuchen, bei welchem der Standesämter Sie Ihre Heirat anmelden möchten. Die Heirat selbst kann dann bei einem Standesamt Ihrer Wahl in Deutschland stattfinden. Möchten Sie außerhalb von Deutschland heiraten, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Informationen hierzu finden Sie hier: Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und Ihre Eheschließung melden möchten, finden Sie Informationen hier: Personenstandsdaten im Melderegister ändern
Sie können bereits vor der Anmeldung der Eheschließung Ihren Wunschtermin und Wunschtrauort bei uns reservieren.
Die Anmeldung der Eheschließung kann online beantragt werden. Ebenso können Sie Trauort und Wunschtermin online reservieren.
Traukalender
Wenn Sie bereits eine Vorstellung zu Ihrem geplanten Wunschtermin und Trauort in Nürnberg haben, können Sie Ihre Anfrage direkt über den Traukalender stellen und Ihren Trauort und Wunschtermin reservieren. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Erst dann ist Ihre Reservierung verbindlich.
Wir schicken Ihnen anhand Ihrer Angaben eine Liste der Dokumente, die wir von Ihnen benötigen und melden uns zur Vereinbarung eines Termins für die Anmeldung der Eheschließung.
Online-Dienst
Wenn Sie sich noch nicht für einen Termin oder Trauort entschieden haben, senden Sie uns bitte Ihre Angaben über den Online-Dienst zu. Wir schicken Ihnen anhand Ihrer Angaben eine Liste der Dokumente, die wir von Ihnen benötigen und melden uns zur Vereinbarung eines Termins für die Anmeldung der Eheschließung.
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus Ihrem Familienstand und Ihrer individuellen Lebenssituation. Bitte nutzen Sie zur Übermittlung Ihrer Daten den Traukalender oder füllen Sie den Online-Dienst aus.
Anschließend informieren wir Sie, welche Unterlagen wir benötigen.
Hinweis
Nähere Informationen zu den Trauorten, z. B. zu Gebühren und verfügbaren Terminen, finden Sie im Online-Traukalender:
In den Trauorten am Hauptmarkt heiraten Sie im Herzen der Stadt. Es stehen Ihnen zwei Trausäle zur Verfügung. Diese bieten Ihnen Raum für bis zu 32 Personen.
Das ehemalige Rathaus von Katzwang, heute genutzt als Bürgeramt Süd, bietet einen klimatisierten Trausaal. Der Trausaal bietet Raum für bis zu 22 Personen.
Im Bürgeramt Ost in Fischbach können Sie sich das Ja-Wort am unter Denkmalschutz stehenden Ratstisch aus den 1960er Jahren geben. Im Trausaal haben bis zu 40 Personen Platz.
Der aufwändig restaurierte Saal im historischen Rathaus Großgründlach aus der Zeit um 1700 bietet ein einzigartiges Ambiente für Ihren großen Tag. Es finden bis zu 17 Personen Platz. Für diesen Trauort fallen samstags zusätzliche Gebühren an.
Das schönste erhaltene Wasserschloss im Nürnberger Umland steht Ihnen für Ihre Trauung und eventuell die Feierlichkeiten im Anschluss zur Verfügung. Es haben bis zu 30 Personen Platz. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Das spätgotische Kreuzrippengewölbe und die Glasfenster aus der Dürer-Werkstatt geben Ihrer Hochzeit im Tucherschloss einen einzigartigen Flair. Das Tucherschloss bietet Raum für bis zu 47 Personen. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Im Fembohaus heiraten Sie im barocken Ambiente. Das Fembohaus bietet Ihnen Raum für bis zu 25 Personen. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Den perfekten Überblick über Nürnberg haben Sie von der Kaiserburg. Die Trauung findet im Hochzeitszimmer statt. Im Trausaal haben bis zu 58 Personen Platz. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Im „Wartesaal für Allerhöchste Herrschaften“, auch Königssalon genannt, können Sie sich stilvoll das Ja-Wort geben. Das DB Museum bietet Raum für bis zu 33 Personen. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Im Schürstabhaus heiraten Sie in einem der bedeutendsten Patrizierhäuser Nordbayerns aus der gotischen Zeit. Im Schürstabhaus haben bis zu 28 Personen Platz. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Diese besondere Location ist der erste Trauort der Stadt im Freien. Eine Trauung im traditionsreichen Nürnberger Achteck bietet nicht nur Fans des 1. FCN eine besondere Atmosphäre. An Ihrer Trauung im Max-Morlock-Stadion können bis zu 50 Personen teilnehmen. Für diesen Trauort fallen zusätzliche Gebühren an.
Informationen zu diesem Trauort finden Sie hier. Der Trauort ist derzeit noch nicht über den Traukalender buchbar.
Reservierung Ihres Trauortes und Wunschtermins
Die Reservierung Ihres Trauorts und Wunschtermins ist für das laufende und darauffolgende Kalenderjahr möglich.
Der Wunschtermin muss jedoch mehr als acht Wochen in der Zukunft liegen.
Anmeldung der Eheschließung
Der Vor-Ort-Termin zur Anmeldung der Eheschließung kann aus rechtlichen Gründen frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Heiratstermin erfolgen.
Aufgrund Ihres Familienstandes und Ihrer individuellen Lebenssituation kann die Prüfung der Ehefähigkeit mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie deshalb, rechtzeitig mit uns Kontakt über den Traukalender oder den Online-Dienste aufzunehmen.
Reservierung Ihres Trauortes und Wunschtermins
- geplante Eheschließung in Nürnberg
- geplante Eheschließung innerhalb des laufenden oder folgenden Kalenderjahrs
- geplante Eheschließung frühestens in über acht Wochen in der Zukunft
Anmeldung der Eheschließung
- Haupt- oder Nebenwohnung in Nürnberg
- Für die Anmeldung zur Eheschließung kommen Sie bitte gemeinsam zum Termin
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Tage.
| Reservierungsgebühr (Trauort und Wunschtermin) | 25 Euro |
| Anmeldung der Eheschließung | ab 55 Euro |
Die tatsächlich Gebührenhöhe kann erst im Rahmen der Antragstellung abschließend ermittelt werden.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein.
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Gerichte
- Auslandsvertretungen
