Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Vorzeitig Ausweisdokument wegen Namensänderung durch Heirat beantragen

Beschreibung

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname, zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft, geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.

Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Ihren Ausweis mit dem neuen Namen können Sie frühestens acht Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen.

Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin.

  • aktuelles und zertifiziertes digitales biometrisches Passfoto
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Bescheinigung vom Standesamt über die Anmeldung der Eheschließung, die die zukünftige Namensführung sowie das Eheschließungsdatum bestätigt
  • Geburtsurkunde im Original, bei fremdsprachigen Urkunden mit Übersetzung
  • nach Eheschließung zusätzlich (auch wenn geschieden oder verwitwet): Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder Familienbuch im Original, bei fremdsprachigen Urkunden mit Übersetzung

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind in Deutschland gemeldet.

Ausweisdokumente werden von der Bundesdruckerei erstellt. 
Die Ausstellung eines Reisepasses dauert voraussichtlich vier bis sechs Wochen, die eines Personalausweises in der Regel drei bis vier Wochen.
Die Ausweisdokumente können erst nach der Eheschließung bei Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden.

Personalausweis (bei Personen über 24 Jahren)37,00 Euro
Personalausweis (bei Personen unter 24 Jahren)22,80 Euro
Reisepass (bei Personen über 24 Jahren)70,00 Euro
Reisepass (bei Personen unter 24 Jahren)37,50 Euro