Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Ehefähigkeitszeugnis beantragen (Eheschließung im Ausland)

Beschreibung

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bestätigung, dass eine Eheschließung im Ausland nach deutschem Recht möglich ist. Es bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis und eventuell weitere Dokumente benötigen, klären Sie bitte mit dem zuständigen Standesamt im Ausland oder der jeweiligen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie die Ehe schließen wollen.

Nach der Heirat im Ausland müssen Sie Ihre Eheschließung bei der zuständigen Meldebehörde melden.
Zusätzlich können Sie danach die Eheschließung freiwillig ins Eheregister eintragen lassen.

Das Ehefähigkeitszeugnis kann online oder per Post beantragt werden.

Bitte nutzen Sie unseren Online-Dienst, damit wir überprüfen können, welche Unterlagen Sie für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen. 

Wir teilen Ihnen dann mit, welche Unterlagen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses notwendig sind.

Anschließend vereinbaren wir einen persönlichen Termin mit Ihnen. Wenn alle Unterlagen vorliegen, händigen wir Ihnen das Ehefähigkeitszeugnis direkt aus.

Ist zum Beispiel aufgrund Ihres Wohnsitzes im Ausland kein persönlicher Termin bei uns möglich, können wir Ihnen das Ehefähigkeitszeugnis auch auf dem Postweg zusenden.

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus Ihrem Familienstand und Ihrer individuellen Lebenssituation. Sobald Sie uns Ihre Daten über den Online-Dienst übermittelt haben, teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen.

Hinweis: Da zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses die Ehevoraussetzungen beider Partner geprüft werden, sind regelmäßig Dokumente für beide Partner vorzulegen.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab der Ausstellung sechs Monate gültig.

  • Eheschließung im Ausland innerhalb der nächsten sechs Monate geplant

Eine antragstellende Person hat:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit
  • den (letzten) Haupt- oder Nebenwohnsitz in Nürnberg

Die Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Tage.

Ehefähigkeitszeugnisab 55 Euro
Ehefähigkeitszeugnis für Personen mit Auslandsbeteiligung zusätzlich30 Euro

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. 

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

  • Gerichte
  • Auslandsvertretungen
  • Polizei