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Glücksspielprävention


Präventionstheater "Alles oder Nichts" - buchbar für Schulen

Für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 Jahren bis Anfang 20. Das Theater ist sehr interaktiv angelegt, um einen möglichst hohen Grad an nachhaltiger Auseinandersetzung mit Thema "Glücksspiel und dessen Folgen“ zu erreichen. Förderfähig für Schulen in Nürnberg.


Liberalisierung des Glücksspiels

Seit 1. Juli 2021 gilt in ganz Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021. Damit gelten in allen Bundesländern gleiche Regeln, gleichzeitig wurden verschiedene Online-Glücksspielangebote legalisiert.

Was ist Glücksspiel?

Das Glückspiel ist durch zwei wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
- der Spielausgang ist überwiegend vom Zufall bestimmt
- es wird um einen materiellen Einsatz gespielt, meist um Geld

Was ist Online-Glücksspiel?

Online-Glücksspiele sind Glücksspiele, die über den Computer, das Handy oder ein anderes internetfähiges Gerät (z.B. Tablet) gespielt werden können. Weitere Infos in der Online-Broschüre

Welche Glücksspiele gibt es?

Glückspiele sind zum Beispiel Casinospiele (Poker, Roulette, Glücksspielautomaten), Sportwetten, Pferdewetten, Lotto, Toto aber auch Rubbellose.

Wo werden Glücksspiele gespielt?

Glücksspiele werden in Casinos, in Spielhallen, in Wettbüros, im Internet oder in Gaststätten an Geldspielautomaten gespielt.

Warum kann Glücksspiel abhängig machen?

Je schneller auf einen Einsatz ein Ergebnis folgt, desto rascher und stärker verändert das Spiel das Bewusstsein. Darum machen Geldspielautomaten und Sportwetten leichter abhängig als Lotto, auf dessen Ergebnis Spieler teils tagelang warten müssen.

Wie kann ich eine Abhängigkeit erkennen?

Die Symptome oft ähnlich wie bei den stoffgebundenen Süchten: ausschließliches Denken an das Glücksspiel, suchttypische Merkmale wie Kontrollverlust („Nichtaufhörenkönnen“), Abstinenzunfähigkeit, Vernachlässigung von Familie, Freunde und Hobbys, Beschaffungskriminalität etc.

Was ist jetzt legal?

Legal sind Online Sportwetten, Online Casino (Roulette, Black Jack), Online Poker und virtuelle Automatenspiele. Es ist aber nur legal, wenn auf einer .de Domain gespielt wird und der Anbieter eine Lizenz hat. Für Kinder und Jugendliche sind Glücksspiele weiterhin nicht erlaubt.

Wie können Jugendliche an Glücksspielen teilnehmen?

Gar nicht. Glücksspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Es nehmen aber trotzdem Jugendliche am Glücksspiel teil: Laut ESPAD-Studie haben 15,8 % der Befragten aus der 9. und 10. Klasse in Bayern innerhalb eines Jahres an einem Glücksspiel mit Geldeinsatz teilgenommen.
Quelle: Seitz, N.-N., Rauscher, C, Kraus, T. (2020) Die Europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen 2019 (ESPAD): Befragung von Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klasse in Bayern. IFT Institut für Therapieforschung München.

Was ist mit Lootboxen, Schatzkisten im Gaming-Bereich?

Spiele mit Glücksspielinhalten im Gaming-Bereich ist im GlüStV 2021 nicht geregelt. Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) nimmt im §10b Absatz 3 Bezug darauf: "Insbesondere sind nach konkreter Gefahrenprognose als erheblich einzustufende Risiken für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen ... glücksspielähnliche Mechanismen". Es ist aber noch unklar, wie das umgesetzt werden soll.


Wie kann Glücksspielprävention ausschauen?

Die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e.V. (aj) ist die bayerische Fachinstitution im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Sie entwickelt für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e.V. (LSG) innovative Präventionskonzepte.
Die Materialdatenbank des Präventionsprojekt Glücksspiel | pad gGmbH ist eine umfassende Materialsammlung zur Thematik Glücksspielsucht.
Kostenfreies Material gibt es im Shop der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu bestellen.

Kinderbuch: „MEIN PAPA, DIE UNGLÜCKSSPIELE UND ICH“

Spannend erzählte Geschichte mit Tollen Illustrationen mit Sachteil für Kinder mit wissenswertem zum Thema Glückspiel. Kostenfrei bestellbar in Bayern, kostenloser Download.

Bunte Scheinwerfer

Präventionstheater „Alles oder Nichts“

Das seit mehreren Jahren erfolgreiche, interaktive Theaterstück „Alles oder Nichts“ mit vielen Situationen und Szenarien rund ums Glücksspiel präsentiert sich ab sofort im neuen Glanz. Die Geschichte der Sandkastenfreunde Alex (21) und Sascha (19), die nach und nach in die Spielsucht abrutschen, kann dank einer jugendgerechten, originellen Filmfassung des Stücks jetzt auch online oder in Kleingruppen in der Schule durchgeführt werden.
Gefördert wird das Ganze von der Aktion Jugendschutz Bayern.

Zielgruppe

  • ab 9. Klasse Mittelschule
  • ab 10. Klasse Realschule oder Gymnasium
  • Berufsschulen

Workshop vor Ort

Workshop vor Ort (90 Minuten). Mindestens zwei Schulklassen. Pro Schulklasse 90 Minuten.

Vor- und Nachbereitung

Material und Fragebögen zur Nachbereitung werden verteilt, bzw. hochgeladen und gemeinsam mit den Schulklassen direkt vor Ort oder Online erarbeitet.
Für die Lehrkräfte fällt daher keine Vor- und Nachbereitung an.

Ideale Einsatztage

Donnerstag und Freitag.

Weitere Informationen bei der Aktion Jugendschutz (AJ) und auf youtube.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten


Wo kann ich mir Hilfe holen?

In Bayern wird vor Ort in spezialisierten Suchtberatungsstellen beraten. Es gibt auch Onlineangebote für Desktop-PC oder als App fürs Handy. Zielgruppen sind hier sowohl Betroffene von Glücksspiel, als auch Angehörige.

Was ist neu seit 1. Juli 2021?

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

In Halle (Saale) wird eine gemeinsame Glückspielbehörde aufgebaut, die 2023 voll arbeitsfähig sein soll.

Ausschluß minderjähriger oder gesperrter Spielerinnen und Spieler

Durch Authentifizierung soll sichergestellt sein, dass keine Minderjährigen oder gesperrte Spielerinnen und Spieler an Glücksspielen teilnehmen können.

Zentrale Sperrdatei

Wo es vorher nötig war sich bei jedem einzelnen Anbieter sperren zu lassen, wird es eine Zentrale Sperrdatei geben die Spiel- und Anbieterübergreifend wirksam ist. Das bedeutet sowohl in Spielhallen, Wettbüros, Casionos, Online und Gaststätten mit Geldspielgeräten.

Ein Spielerkonto plattformübergreifend

Es wird für jeden Spieler und jede Spielerin ein verifiziertes Konto geben über dies sichergestellt werden kann, dass nicht mehrere Spiele gleichzeitig gespielt werden.

Einschränkung der Werbung

Zum Beispiel dürfen aktive Sportlerinnen und Sportler oder solche in einer offiziellen Funktion nicht für Glücksspiel werben. Zudem dürfen Betreiber von Online-Glückspielen zwischen 6 Uhr und 21 Uhr nicht mehr werben.


Presse und TV

Beiträge zum Thema aus der Presse und TV

Die Informationen wurden unter anderem mit Hilfe folgender Seiten erstellt:

Stadt Nürnberg - Jugendamt

Präventive Kinder- und Jugendhilfe

Am Plärrer 10

90429 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-55 81

Telefax 09 11 / 2 31-34 88

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