Cannabisprävention

Über Cannabis wird im Moment viel gesprochen: der Bundesrat hat den Weg zum "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis" frei gemacht. Erlaubt ist der Besitz von Cannabis für Erwachsene in bestimmten Mengen seit dem 1. April 2024. Kindern und Jugendlichen bleibt der Besitz und Konsum weiterhin verboten. Unabhängig von einer Gesetzesänderung: Wie kann Prävention schon heute und am Beispiel Schule aussehen? Diese Seite wird laufend aktualisiert.

Stand der Dinge (13.06.2024)

Wenige Wochen nach dem Inkrafttreten des CanG hat der Bundestag bei den Bestimmungen nachgesteuert: Im Bundestag wurde unter anderem ein THC-Grenzwert von künftig 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum beschlossen.
Inkraftgetreten sind die Änderungen noch nicht.

Wie sollen Jugendliche vor Cannabis-Konsum geschützt werden?

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Fragen und Antworten zum CanG vom Bundesministerium für Gesundheit

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Gesetze - Verordnungen - Regeln

Aktualisiert am 16.07.2024, 10:49 Uhr

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