Rauchen und Dampfen

  1. Verschiedenen E-Zigaretten

    Vapes, E-Zigaretten, Einweg-E-Zigaretten

    E-Zigaretten bestehen aus einem Akku, einer Kartusche und einem Mundstück. In der Kartusche wird die Flüssigkeit, das Liquid, verdampft.

  2. Zigarettenschachtel mit Strukturformeln der Inhaltsstoffe

    Zigaretten, Zigarren, Tabak, Kautabak, Schnupftabak

    Diese Produkte sind Tabakwaren und daher ist die Abgabe an Minderjährige nicht gestattet.

  3. Wasserpfeife vor rotem Hintergrund

    Shisha, Wasserpfeife, Hookah, Narghile

    Shishas werden mit Kohle oder elektronisch betrieben, sie sind tabakhaltig oder tabakfrei. Gesund sind Shishas nicht.

  4. Dose mit Nikotinbeuteln

    Nikotionbeutel, Nikotin-Pouches, Snus

    Der Verkauf von tabakhaltigen Nikotinbeutel (Snus) und tabakfreien Nikotinbeutel, Nikotinpouches ist in Deutschland verboten.

Verkauf von HHC Produkten seit Juni 2024 verboten

HHC unterliegt seit Juni 2024 dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Durch Erweiterung der Stoffgruppen ist nun die Herstellung und der Verkauf von Vapes oder Süßigkeiten, die HHC oder davon abgeleitete Derivate (HHC-AC, HHC-H und HHC-P) enthalten, verboten und strafbar.


Raucherquote von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Der Anteil der rauchenden 12- bis 17-jährigen liegt bei 6,1 Prozent (2021).

Aktuelle Daten

Aktuelle Daten über verschiedene Altersgruppen, Tabakrauchen und E-Zigarettenkonsum erhebt alle zwei Monate in einer repräsentativen Stichprobe die Studie Deutsche Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA).


E-Zigaretten, E-Shishas, Verdampfer

E-Zigaretten, E-Shishas, Verdampfer

Auf dem Markt erhältlich ist eine Vielzahl von Rauch- und Dampfgeräten: E-Zigaretten, Verdampfer, Pod-Systeme, Akkuträger, Vaporizer, E-Shishas, Erhitzer und so weiter. Es werden Flüssigkeiten oder feste Stoffe erhitzt, verdampft oder verbrannt und inhaliert. Dabei sind tabakhaltige und auch tabakfreie Produkte auf dem Markt. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Tabak sind sehr gut erforscht, wohingegen die Langzeitwirkungen der derzeit gehandelten Produkte oft noch nicht hinreichend bekannt sind. In Liquids sind zum Beispiel Lebensmittelaromen die nie für E-Zigaretten gedacht waren.

Gesetz §

Der Verkauf von E-Zigaretten, E-Shishas und Verdampfer an Kinder und Jugendliche ist laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) verboten.

Wie sind E-Zigaretten aufgebaut?

Sie bestehen aus einem Akku, einer Kartusche und einem Mundstück. In der Kartusche wird die Flüssigkeit, das Liquid, mit einer Heizspirale bei 150 bis 200 Grad Celsius verdampft. Ein Liquid besteht aus Propylenglycol und/oder Glycerin. Beides sind Verdampfungsmittel die auch in Nebelmaschinen verwendet werden. Beim Verdampfen entstehen Substanzen wie Acrolein, Acetaldehyd, Formaldehyd, Nickel, Chrom und Blei.

Vapes, Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten oder Vapes sind aufgebaut wie E-Zigaretten, nur dass der Liquidbehälter nicht nachgefüllt und die Batterie nicht wieder aufgeladen werden kann. Es gibt Vapes mit und ohne Nikotin und mit einer Vielzahl von Geschmacksrichtungen, an Kinder und Jugendliche dürfen diese Rauchprodukte nicht verkauft werden.
Die Einweg-E-Zigaretten dürfen nicht in Hausmüll, sondern müssen wie Elektroschrott entsorgt werden.
Pro Monat werden 5 Millionen Vapes nach Deutschland importiert. Geht man von einem Gehalt von 0,15 Gramm Lithium pro Einweg-E-Zigarette aus, so enthalten diese Importe 750 Kilogramm Lithium. Damit könnten 250.000 Akkus für Smartphones produziert werden.

CBD und HHC in E-Zigaretten / Vapes

CBD ist die Abkürzung von Cannabidiol und ein nicht psychoaktives Cannabinoid. Es wird als Liquid in E-Zigaretten, Pod-Geräten oder Vapes verdampft. Die Bezeichnung THC-frei ist eine Irreführung, denn Produkte, die aus der Hanfpflanze hergestellt werden enthalten immer THC auch wenn diese innerhalb der Grenzwerte für Lebensmittel sind. Durch teilweise sehr hohe THC-Gehalte in CBD-haltigen Lebensmittel oder anderen Produkten ist auch das Risiko eines positiven Drogentestes erhöht. Die Stiftung Warentest rät von CBD-Verdampfern ab, da damit die Inhalation öliger Substanzen hohe Risiken birgt.

Gesetz §

CBD unterliegt weder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).

HHC in E-Zigaretten / Vapes

HHC ist die Abkürzung für Hexahydrocannabinol und wird als Ersatz für Cannabis gehandelt. Es wird als Liquids für E-Zigaretten und in fertigen Vapes verkauft. Die Wirkung scheint ähnlich dem Cannabis, da es sich um ein nicht kontrolliertes Produkt handelt, können auch Verunreinigungen von Herstellungschemikalien oder THC enthalten sein.

Gesetz §

HHC unterliegt seit Juni 2024 dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Durch Erweiterung der Stoffgruppen ist nun die Herstellung und der Verkauf von Vapes oder Süßigkeiten, die HHC oder davon abgeleitete Derivate (HHC-AC, HHC-H und HHC-P) enthalten, verboten.

Wo steht das im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)?

Im Gesetz ist die Nummer 2.3 aufgenommen worden. Dort ist von "6H-Benzo(c)chromen-1-ol (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol) abgeleitete Verbindungen" die Rede. Das betrifft auch Hexahydrocannabinol (HHC) und davon abgeleitete Derivate (HHC-AC, HHC-H und HHC-P). Somit ist der die Herstellung und der Verkauf von z.B. Vapes oder Süßigkeiten, die HHC enthalten, verboten.

E-Zigaretten: Daten und Fakten


Nikotinbeutel oder Nikotin-Pouches und Snus

Unterschied zwischen tabakfreien und tabakhaltigen Nikotinbeutel

Nikotinbeutel und Nikotin-Pouches sind kleine Beutel, die nikotinhaltige Pulver enthalten.
Der Verkauf von tabakhaltigen Nikotinbeutel (Snus) ist in der Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten.

Gesetz §

Der Verkauf von tabakfreien Nikotinbeutel (Nikotinpods) an Kinder und Jugendliche ist laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) verboten.

Gesetz §

Der Verkauf von nikotinhaltigen Nikotinbeutel (Snus) ist in Deutschland verboten. Grundlage ist hier § 11 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG).


Shisha, Wasserpfeife, Hookah, Narghile

Was ist eine Shisha, Wasserpfeife, Hookah oder Narghile?

Eine Shisha besteht aus einem Wassergefäß, einem Tongefäß (Topf / Kopf) für Tabak, einer Rauchsäule mit Ventil und einem oder mehreren Schläuchen mit Mundstück.
Es können Tabak aber auch tabakfreie Produkte wie Kräuter- und Fruchtmischungen, Dampfsteine, Gele, Shishapasten verdampft und inhaliert werden.

Tabakmischungen

Der Wasserpfeifentabak wird häufig mit Früchten oder Sirup aromatisiert. Auf das, mit dieser Mischung gefüllte Tongefäß werden ein Metallsieb oder eine durchlöcherte Alufolie mit glühender Kohle gelegt. Im Unterschied zur Zigarette verbrennt der Tabak in Wasserpfeifen nicht, sondern verschwelt bei niedrigen Temperaturen. Der Qualm wird durch das Wasser über Schlauch und Mundstück eingeatmet. Dadurch kühlt dieser zwar ab, verliert aber nicht seine Giftstoffe. Der Rauch des Wasserpfeifentabaks enthält neben Nikotin auch Kohlenmonoxid, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Aldehyde wie Benzol und Schwermetalle wie Nickel, Chrom oder Blei.

Kräuter- und Fruchtmischungen

Tabakfreie Shishamischungen (Kräuter- und Fruchtmischungen) enthalten weitgehend dieselben Schadstoffe wie Tabakmischungen. Es gibt Hinweise, dass beim Rauchen von Dampfsteinen das gesundheitsschädliche Acrolein im Körper aufgenommen wird. Acrolein ist sehr giftig, besonders nach dem Einatmen. Auch werden Schadstoffe wie Formaldehyd, Acetaldehyd und Benzol freigesetzt.

Dampfsteine, Gele und Pasten

Dampfsteine: Das spezielle poröse Material saugt Geruchs- und Geschmacksstoffe auf und gibt diese bei der Erhitzung wieder ab. Dieses Trägermaterial besteht beispielsweise aus Mineralsteinchen, Glycerin, Aroma, braunem Zucker, Lebensmittelfarbe.
Shishapaste, Dampfpaste, Gel: Werden in Shishas geraucht und ist eine aus Ton hergestellte formbare Masse, die Vernebelungsmittel, Farbstoffe, Aromen und, je nach Zusammensetzung, auch Nikotin enthalten kann. Sie besteht laut Herstellern meist aus Kieselgur, pflanzlichem Glycerin, Raucharomen und diversen Lebensmittelfarben (z.B.: E102, E102, E122, E 132, E172).


Kräutermischungen - Spice

Konsum von Kräutermischungen

Der Konsum von Kräutermischungen war in den 2010er Jahren ein Thema, dessen sich der Jugendhilfeausschuss (JHA) der Stadt Nürnberg angenommen hat. Dafür wurde 2015 ein Bericht über den Konsum von Kräutermischungen angefertigt. In den Folgejahren gab es einen Arbeitskreis und Fachtag zu dem Thema.
Das Booklet Overdosed zum Thema Kräutermischungen informiert über deren Wirkungen und Gefahren. Es liegt sowohl in Deutsch als auch in Englisch, Farsi und Arabisch vor.


Präventionsangebote

Angebote für Schulklassen

Der "Be Smart – Don't Start-Nichtraucherwettbewerb" für die 6. bis 8. Jahrgangsstufe aller Schultypen findet jährlich von Herbst bis Frühjahr statt. Daneben kann mit "krass - Was Du über Rauchen vielleicht noch nicht wusstest" eine Wanderausstellung an die Schule geholt werden bei der in 90 Minuten durch die informativen Tafeln geführt werden.

Informationen zu Selbsthilfe und Hilfe beim Rauchstopp

Selbsthilfe, Nichtraucherprogramme, Infomaterialien und Prävention für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

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