Diskriminierungsmelder

Allgemeine Informationen

Seit 2006 gibt es einen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wenn Sie von Diskriminierung selbst betroffen sind oder entsprechende Vorfälle beobachtet haben, können Sie den Vorfall hier melden.
Beispiele sind rassistische Sprüche, kein Eintritt in die Disko, keine Wohnungsbesichtigung aufgrund des Namens oder einer Behinderung, Sexismus oder Homo- und Transfeindlichkeit.
Sie können dabei anonym bleiben oder wenn Sie Beratung wünschen, Ihre Kontaktdaten angeben. Wenn Sie Beratung wünschen, werden wir Sie nach Ihrer Meldung kontaktieren und gemeinsam weitere Schritte zu Ihrem gemeldeten Fall besprechen.

Wir beraten bei Diskriminierung

Beratungszeiten sind:

Montag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr

Persönliche Termine müssen vorher telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

ACHTUNG: Wir sind ausschließlich für Nürnberg zuständig. Bundesweite Anfragen wenden sich bitte an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin.

Unser Angebot ist kostenfrei. Das Gespräch ist vertraulich - wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Wir handeln nur, wenn Sie uns den Auftrag dazu erteilen.

  • Wir nehmen eine Einschätzung Ihres Falles vor,
  • bieten Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
  • prüfen Lösungsmöglichkeiten,
  • vermitteln gegebenenfalls an spezialisierte Stellen,
  • oder holen Stellungnahmen ein.

Sie sind von Diskriminierung betroffen oder haben entsprechende Vorfälle beobachtet?

Hier können Sie den Vorfall schnell und einfach online melden.

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, rufen Sie uns gerne an unter der 09 11 / 231 - 1 03 12 oder schicken Sie uns eine E-Mail über das Kontaktformular.


FAQs

Allgemein

Was ist eine Diskriminierung?

Eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist eine Benachteiligung aufgrund eines rechtlich geschützten Diskriminierungsmerkmals ohne eine sachliche Rechtfertigung.

Der Diskriminierungsschutz ist jedoch in weiteren Gesetzen verankert, die ein rechtliches Vorgehen ermöglichen. Nähere Einzelheiten können wir Ihnen im Beratungsgespräch erläutern.

Welche Merkmale sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt?

Das AGG schütz vor einer Diskriminierung aus nachfolgenden Gründen:

• Ethnische Herkunft oder rassistische Zuschreibungen
• Geschlecht
• Religion oder Weltanschauung
• Behinderung
• Alter
• Sexuelle Identität

Ist jede Ungleichbehandlung unzulässig?

Nicht jede Ungleichbehandlung ist unzulässig. Nach dem AGG können Ungleichbehandlungen erlaubt oder sachlich gerechtfertigt sein. Insbesondere dort, wo sie sozial erwünscht sind und kein Schutzbedarf besteht.

Wann liegt eine sachliche Rechtfertigung vor?

Ungleichbehandlungen können unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein. Sachliche Rechtfertigungsgründe sind in §§ 5, 8 – 10 und § 20 AGG geregelt.

Positive Maßnahmen (§ 5 AGG) sind beispielsweise gezielte Fördermaßnahmen für bestimmte Personengruppen, um Benachteiligungen abzubauen oder unterrepräsentierte Personengruppen zu fördern. Das Ziel ist, bestehende Nachteile auszugleichen oder zu verhindern und gezielt Vielfalt zu fördern. Die Förderung von Frauen im Stellenbesetzungsverfahren ist zulässig.

Die unterschiedliche Behandlung ist auch dann zulässig, wenn ein gefordertes Kriterium für eine Tätigkeit eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung (§ 8 AGG) darstellt.

Vergünstigungen für Schüler-/ Studenten- / Seniorentickets im öffentlichen Nahverkehr, Preisrabatte für Schüler / Studenten oder gesonderte Öffnungszeiten für Frauen in Schwimmbädern bzw. Saunen sind zulässig (§ 20 AGG).

Warum sollte ich Diskriminierungsereignisse zur Kenntnis mitteilen?

Diese Mitteilungen helfen uns, Handlungsfelder, Schwerpunkte und Tendenzen zu erkennen. Aus diesen Erkenntnissen, können wir Präventionsmaßnahmen ableiten.

Beratung

Was passiert, wenn ich einen Vorfall anonym melde?

Der Sachverhalt wird in unserer Dokumentation erfasst und fließt in die Jahresauswertung ein.
Bitte beachten, eine anonyme Meldung ist keine offizielle Beschwerde und führt in der Regel nicht dazu, dass Schutz- und Abhilfemaßnahmen sowie Sanktionen gegen die beschuldigte Person oder die beschuldigte Personengruppe geprüft werden. D.h. eine anonyme Beschwerde wird vorerst zur Kenntnis genommen und fließt in die Dokumentation sowie zu Überlegungen zu Präventionsmaßnahmen ein.

Ich möchte Beratung zu meinem gemeldeten Vorfall.

Wenn Sie Kontaktdaten angeben, werden wir Sie nach Ihrer Eingabe über den Diskriminierungsmelder für eine vertrauliche Erstberatung kontaktieren. In der Beratung wird der Vorfall zunächst eingeordnet und mögliche erste Schritte besprochen.

Muss ich den Diskriminierungsmelder nutzen um einen Beratungstermin zu erhalten?

Nein, Sie können per E-Mail oder Telefon auch direkt einen Termin in der Beratungsstelle vereinbaren. hier evtl. Kontaktdaten angeben.

Telefon: 0911 / 231 - 1 03 12

Muss ich vorab Unterlagen zum Vorfall zusenden?

Nein, wenn Sie Dokumente besitzen, die die Diskriminierung belegen, können Sie diese gerne bei der Meldung mit einreichen. Sollte im Beratungsgespräch festgestellt werden, dass Dokumente nötig sind, können Sie diese nachreichen.

Wer kann sich an die Beauftragte für Diskriminierungsfragen der Stadt Nürnberg wenden

Alle, die sich diskriminiert fühlen oder Diskriminierungen beobachten.

Beispiele:

• Betroffene Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg
• Für Diskriminierungsereignisse, die in Nürnberg stattgefunden haben -
unabhängig vom Wohnsitz der Betroffenen
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung

Auch bei Fragen zum AGG, zum Thema Antidiskriminierung im Allgemeinen oder bei Fragen zur Prävention kann das Beratungsangebot in Anspruch genommen werden.

Wie erreiche ich die Beauftragte für Diskriminierungsfragen der Stadt Nürnberg?

Die Beauftragte für Diskriminierungsfragen ist telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu erreichen.

Einen persönlichen Beratungstermin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Telefon: 0911 / 231 - 1 03 12

Ist die Beratung kostenlos?

Die Beratung und Unterstützung erfolgt kostenlos.

Kann ich auch anonym bleiben?

Das Beratungsgespräch kann auf Wunsch anonym erfolgen.

Rechtliche Hinweise

Was sollte ich beachten, wenn ich mich gerichtlich dagegen wehren möchte?

Sie sollten die Frist von 2 Monaten beachten. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen.

Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll und dokumentieren darin die wichtigsten Informationen zum Vorfall.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Vorlage für ein Gedächtnisprotokoll mit den wesentlichen Inhalten zur Verfügung gestellt.

Hier finden Sie die Vorlage:

Welche Fristen muss ich einhalten, wenn ich gegen eine Diskriminierung vorgehen möchte?

Die Frist nach dem AGG beträgt 2 Monate.

Ansprüche müssen ab dem Zeitpunkt der Diskriminierung innerhalb von 2 Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

Können Sie mich vor einem Gericht vertreten?

Eine gerichtliche Vertretung dürfen wir nicht leisten.

Hinweis

Wir leisten keine anwaltliche Beratung und Vertretung.


Antidiskriminierungsstelle

Fünferplatz 1

2. Stock, Zimmer 216

90403 Nürnberg


Christine Burmann

Telefon 0911 / 231 - 1 03 12

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

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