Abdolfattah Soltani wurde am 2. November 1953 geboren. Er war Mitglied des Zentrums für Menschenrechtsverteidigung, das seine Kollegin Shirin Ebadi, Friedensnobelpreisträgerin von 2003, gegründet hat. Im Sommer 2006 stufte das iranische Innenministerium dieses Zentrum für Menschenrechtsverteidigung als illegale Organisation ein und kündigte an, Mitarbeiter strafrechtlich zu verfolgen. Im Dezember 2008 wurde das Zentrum durch die iranischen Behörden gewaltsam geschlossen.
Abdolfattah Soltani musste wegen seines Einsatzes für die Menschenrechte bereits mehrere Gefängnisaufenthalte über sich ergehen lassen. 2004 war er vier Monate inhaftiert, nachdem er erklärt hatte, dass einige seiner Mandanten, darunter Oppositionsführer, im Gefängnis gefoltert wurden.
Bereits ein Jahr später, am 30. Juli 2005 wurde Abdolfattah Soltani wieder festgenommen, als er mit einem Sit-in im Gebäude der Teheraner Anwaltsvereinigung gegen einen ihn betreffenden Haftbefehl und die Durchsuchung seines Hauses protestierte. Sieben Monate verbrachte er im Teheraner Evin-Gefängnis, darunter fünf in Einzelhaft. Seiner Frau und seiner Mutter wurde erst am 5. September 2005 erlaubt, ihn zu sehen und dies nur in Gegenwart eines Gefängniswärters. Er sah körperlich geschwächt aus und erklärte, er sei über die Vorhaben der Behörden in seinem Fall nicht informiert worden. Schließlich erhielten seine Frau und seine Mutter eine Besuchserlaubnis, seine Kinder konnte er aber nicht sehen. Anfang Januar 2006, nach über 5 Monaten Haft, wurde Abdolfattah Soltani zum ersten Mal gestattet, mit einem Anwalt zu sprechen. Verhöre erfolgten jedoch stets ohne seinen Rechtsbeistand.
Der Untersuchungsrichter, der ursprünglich seinen Fall bearbeiten sollte, wurde im Dezember 2005 durch einen anderen Richter ersetzt – offensichtlich, weil er eine Freilassung Soltanis gegen Kaution in Erwägung zog. Am 3. Dezember 2005 verlängerte der neue Untersuchungsrichter seine Haft um weitere drei Monate. Am 6. März 2006 wurde er dann nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 100.000 Euro freigelassen. Die Familie konnte die Geldsumme nur durch die Unterstützung einer Solidaritätsbewegung aufbringen. Im Juli 2006 wurde Soltani dann wegen angeblicher Weitergabe vertraulicher Informationen zu fünf Jahren Haft verurteilt, legte jedoch Berufung ein. Am 26. Mai 2007 erklärte er, dass ihn das Revisionsgericht von allen Anklagepunkten freigesprochen habe. Damals verlangte er auch eine gerichtliche Verfolgung der Personen, die für seine Festnahme und Inhaftierung verantwortlich waren, jedoch vergebens.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International vertrat damals die Auffassung, dass die Anklagen gegen Abdolfattah Soltani politisch motiviert waren und darauf abzielten, ihn vom Anwaltsstand auszuschließen und andere Menschenrechtsverteidiger/innen einzuschüchtern.
Im Jahr der Verleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises an ihn, wurde Abdolfattah Soltani am 16. Juni 2009 in seiner Kanzlei in Teheran verhaftet und an einen unbekannten Ort gebracht. Die Festnahme erfolgte ohne Haftbefehl und ohne Nennung von Gründen. Die Vermutung, Abdolfattah Soltani sei in das berüchtigte Evin-Gefängnis gebracht worden, in dem Folter und Hinrichtungen zum Alltag gehören, hatten sich nach einiger Zeit bestätigt. Weder Rechtsanwälte noch Angehörige hatten Zugang zu ihm.
Im Namen der Stadt Nürnberg und der Jury des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises protestierte Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly gegen die Festnahme und appelierte an die Vertreter der Islamischen Republik Iran Abdolfattah Soltani unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Zahlreiche Protestschreiben aus der Nürnberger Bevölkerung unterstützten die Forderung.
Doch erst nach 72 Tagen, von denen er über zwei Wochen in Einzelhaft verbringen musste, wurde Abdolfattah Soltani Ende August aus dem Arrest entlassen.
Nur gut einen Monat währte etwas Ruhe, bevor Soltani wieder Ziel besonderer Schikanen wurde. Zwei Tage vor der Preisverleihung verweigerten ihm die iranischen Behörden nur wenige Minuten vor Abflug am Flughafen in Teheran die Ausreise nach Deutschland und entzogen ihm den erst kürzlich ausgestellten Pass.
Am 4. Oktober 2009 musste der Internationale Nürnberger Menschenrechtspreis erstmals in Abwesenheit des Preisträgers verliehen werden.