Fatimata M’Baye

Fatimata M’Baye ist die erste Frau, die in Mauretanien Rechtsanwältin wurde. Sie amtiert als Vizepräsidentin der „Association Mauritanienne des Droits de l’Homme“ (AMDH), der Menschenrechtsvereinigung Mauretaniens.

Fatimata M’Baye wurde 1957 geboren. Sie ist Mutter von drei Kindern, geschieden und arbeitet als Rechtsanwältin in Mauretanien. Da sie in einem Land lebt, in dem Frauen immer noch wichtige Rechte vorenthalten werden, kämpft sie als Verfechterin der Menschenrechte an allen Fronten.
Von 1981 bis 1985 studierte sie an der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Nouakchott in Mauretanien. Anschließend wurde sie als erste Rechtsanwältin in Mauretanien zugelassen. Die Entscheidung, in einem von Männern dominierten Beruf zu arbeiten, war eine Herausforderung: Unter den 300 Rechtsanwälten Mauretaniens gibt es gerade einmal drei Frauen, eine davon ist Fatimata M’Baye. Im Laufe der Zeit ist sie zu einer von ihren Berufskollegen respektierten und bewunderten Persönlichkeit geworden, da sie sich auch gegenüber den Verwaltungsbehörden mutig und engagiert für ihre Ziele einsetzt.

Fatimata M’Baye verteidigt auch die Rechte ihrer Bevölkerungsgruppe, der Schwarzafrikaner, die immer wieder den Repressalien der weißen maurischen Führungsschicht des Landes ausgeliefert sind. Dieses Engagement brachte ihr 1987 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ein.

Sie ist Gründungsmitglied der Menschenrechtsvereinigung Mauretaniens („Association Mauritanienne des Droits de l’Homme“ - AMDH). Diese Organisation war 1991 ins Leben gerufen worden, zwei Jahre nach dem blutigen Konflikt zwischen Senegal und Mauretanien, der unzähligen Menschen das Leben gekostet hatte. Die AMDH, als deren Vizepräsidentin Fatimata M’Baye heute amtiert, ist Mitglied der „Fédération Internationale des Ligues des Droits de l’Homme“ (FIDH).
Nach der Ausstrahlung einer Reportage im französischen Fernsehen 1998, in der nach wievor existierende Praktiken der Sklaverei in Mauretanien angeprangert worden waren, wurde Fatimata M’Baye zusammen mit dem AMDH-Vorsitzenden, Professor Kamara, und weiteren Menschenrechtsverfechtern ohne Haftbefehl festgenommen. Wegen Zugehörigkeit zu einer nicht genehmigten Vereinigung verurteilte sie ein Gericht des Landes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten und einer Geldstrafe von 30.000 Ouguiya, einer extrem hohen Geldsumme in Mauretanien. Ihr Berufungsverfahren blieb erfolglos. Nur der Druck einer internationalen Kampagne zur Freilassung der Inhaftierten führte schließlich zu ihrer Begnadigung durch den Präsidenten des Landes. Da die Urteile weiter bestehen und die Menschenrechtsvereinigungen nach wie vor nicht genehmigt sind, ist Menschenrechtsarbeit in Mauretanien schwieriger denn je.

Ihre wichtigsten Aktivitäten:

Fatimata M’Baye nimmt an zahlreichen Kongressen und Tagungen teil im Rahmen von regionalen Organisationen, z.B. der Afrikanischen Menschenrechtskommission, und zu Themen des internationalen Menschenrechtsschutzes, z.B. bei der UN-Menschenrechtskommission in Genf.

Sie kämpft in ihrem Land

  • für die Rechte der schwarzafrikanischen Bevölkerung,
  • für die Rechte der Frauen, insbesondere die Gleichberechtigung von Mann und Frau,
  • für die Rechte der Kinder und
  • gegen Praktiken der Sklaverei.

Weitere Arbeitsgebiete und Funktionen u.a.:

  • Vorsitzende der Kommission für Frauenrechte der Menschenrechtsvereinigung Mauretaniens (AMDH)
  • Mitglied des nationalen Redaktionskomitees für den Bericht über die Kinderrechte in Mauretanien, Nouakchott
  • Beratungsanwältin bei der Nichtregierungsorganisation (NGO) „SOS-esclaves“ in Nouakchott
  • Beratungsanwältin bei „terre des hommes“ in Mauretanien zur juristischen Unterstützung für straffällig gewordene Minderjährige
  • Beobachterin bei der Präsidentenwahl in Mauretanien 1994
  • Gründerin und Vorsitzende der Sozialkommission der AMDH 1991

Die größten Probleme der Menschenrechtsverfechter in Mauretanien:

Unabhängige Menschenrechtsorganisationen sind nach wie vor nicht zugelassen Menschenrechtler sind vielfach durch Prozesse, Folter und Zensur bedroht.

[Stand: Sept. 1999]

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