Die Belange Nürnbergs liegen in den Händen von Stadtrat und Stadtverwaltung, beide werden vom Oberbürgermeister geleitet. Der Stadtrat (70 Sitze) als politische Vertretung der Bürger ist das höchste Gremium, das über alle wichtigen Angelegenheiten entscheidet und die Grundsätze und Richtlinien für die Verwaltung festlegt.
Alltägliche Angelegenheiten regeln die Verwaltung und ihr höchster Repräsentant, der Oberbürgermeister, in alleiniger Zuständigkeit. Die genaue Abgrenzung der Kompetenzen ist in der Gemeindeordnung festgelegt.
Während der Oberbürgermeister direkt von den Bürgern gewählt wird, bestimmt der Stadtrat seine Stellvertreter (2. und 3. Bürgermeister) aus seinen Mitgliedern. Zusätzlich werden berufsmäßige Stadträte (Referenten) gewählt, die im Rat Rede- und Antragsrecht in den sie betreffenden Angelegenheiten haben. Oberbürgermeister, 2. und 3. Bürgermeister und die berufsmäßigen Stadträte - in Nürnberg sind es derzeit sieben - sind für bestimmte Geschäftsbereiche zuständig und vertreten diese gegenüber dem Stadtrat.
Der Stadtrat bildet Ausschüsse, die in Fachfragen beschließen oder die Beschlüsse vorbereiten. Wenn Stadtteile, die 1972 eingemeindet wurden, nicht mit einem Stadtrat oder einer Stadträtin vertreten sind, können sie einen Ortssprecher wählen, der Rede- und Antragsrecht zu Fragen dieses Ortsteiles hat.