Planfeststellung Frankenschnellweg
Aktueller Stand:
Die Auslegungsfrist sowie die Einwendungsfrist sind beendet.
Im nun folgenden Schritt, werden die Einwendungen von der Planfeststellungsbehörde gesichtet. Anschließend wird zu den Einsprüchen Stellung bezogen (siehe auch Ablaufschema Planfeststellung).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den unten stehenden Links.
Mehr zum Thema:
|