Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können einen Parkausweis beantragen, der im gesamten Bundesgebiet sowie in den meisten europäischen Staaten gültig ist.
Besitzer des Ausweises können Sie in folgenden Bereichen parken:
Soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht auch:
Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.
Der Antrag zur Erteilung für den Parkausweis kann beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht gestellt werden. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder einer bevollmächtigten Person (bitte schriftliche Vollmacht nicht vergessen) ist notwendig.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum ausgestellt und können mitgenommen werden.
"Auf Widerruf" erteilte Parkausweise ohne Lichtbild sind seit dem 01.01.2011 ungültig. FallsSie Auslandsreisen innerhalb der Europäischen Union planen, empfehlen wir Ihnen, Ihren bisherigen Parkausweis möglichst bald gegen einen EU-Parkausweis einzutauschen.