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Parkausweis für Europa   

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können einen Parkausweis beantragen, der im gesamten Bundesgebiet sowie in den meisten europäischen Staaten gültig ist.

Besitzer des Ausweises können Sie in folgenden Bereichen parken:

  • auf Behindertenparkplätzen

Soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht auch:

  • im eingeschränkten Haltverbot oder auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
  • im Bereich eines Zonenhaltverbots mit Überschreitung der zugelassenen Parkdauer
  • auf Kurzzeitparkplätzen (Parkscheibenregelung) über die zugelassene Höchstparkdauer hinaus
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be-und Entladen freigegeben ist, während der Lieferzeit
  • an Parkuhren / Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit der Durchgangsverkehr nicht behindert wird

Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.

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Antragstellung

Der Antrag zur Erteilung für den Parkausweis kann beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht gestellt werden. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder einer bevollmächtigten Person (bitte schriftliche Vollmacht nicht vergessen) ist notwendig.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Schwerbehindertenausweis des Zentrums Bayern Famile und Soziales
  • Bescheid des Zentrums Bayern Familie und Soziales (nur bei Amelie, Phokomelie oder vergleichbarer Erkrankung)
  • zwei Passfotos
  • Personalausweis

Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum ausgestellt und können mitgenommen werden.

"Auf Widerruf" erteilte Parkausweise ohne Lichtbild sind seit dem 01.01.2011 ungültig. FallsSie Auslandsreisen innerhalb der Europäischen Union planen, empfehlen wir Ihnen, Ihren bisherigen Parkausweis möglichst bald gegen einen EU-Parkausweis einzutauschen.

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Straßen- und Verkehrsrecht

Bauhof 2

Zi. 103 / EG

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 81 54

Telefax: 0911 / 231 - 76 64

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr, zusätzlich sind am Nachmittag Termine nach individueller Vereinbarung möglich.

 

Ein Behindertenparkplatz unmittelbar vor dem Gebäude sowie ein rollstuhlgerechter Eingang sind vorhanden.

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg