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Stadtreinigung / Straßenreinigung   

Straßenreinigung

Straßenreinigung

Straßenreinigung

Das Stadtgebiet Nürnberg ist in zwei sogenannte Zwangsreinigungsgebiete aufgeteilt:

Im Zwangsreinigungsgebiet A übernehmen die Mitarbeiter des SÖR die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und Plätze. Die Anlieger sind hier von ihrer Reinigungspflicht entbunden, müssen dafür aber Straßenreinigungsgebühren (für Gehweg- und Fahrbahnreinigung) entrichten.

Im Zwangseinigungsgebiet B reinigt SÖR die Fahrbahnen soweit dies mit Großkehrmaschinen möglich ist, nicht aber die Gehwege. Für die Sauberkeit der Gehwege sind hier – wie auch im restlichen Stadtgebiet - die Anlieger zuständig. Im Reinigungsgebiet B fallen für die Anlieger lediglich Gebühren für die Reinigung der Straße an.

Im Stadtgebiet außerhalb der beiden Reinigungsgebiete A und B sind die Anlieger selbst für die Reinigung der Fahrbahnen, Plätze und Gehwege verantwortlich.

Insgesamt werden Woche für Woche 603,590 km Fahrbahnen im Zwangsreinigungsgebiet B und 1176,190 km Fahrbahnen und Gehwege im Zwangsreinigungsgebiet A (jeweils auf beiden Seiten der Straße bzw. des Gehwegs gerechnet) von SÖR-Mitarbeitern gereinigt. Darüber hinaus werden im Stadtgebiet exakt 3065 Papierkörbe von der Straßenreinigung unterhalten. Zusätzlich sorgen Sonderreinigungen nach Unfällen, Demonstrationen, Veranstaltungen usw. sowie die Reinigung der Innenstadt (Fußgängerzone) für Arbeit bei den Reinigungstrupps. Die zusätzliche Reinigung der Fußgängerzone sowie die Sonderreinigungen werden nicht über Gebühren, sondern zum Beispiel durch Veranstalter finanziert.

Reinigungskonzeption

Straßenreiniger mit Besen und Handkarre sind nur ein kleiner Teil der Reinigungsaktivitäten. Der Trend geht hin zu gruppenorientierten Reinigungen mit Handreinigern, Kleinkehrmaschinen und Großkehrmaschinen.

Durch die Umstellung der Konzeption und die zunehmende Mechanisierung konnte die Leistungsfähigkeit der Straßenreinigung in den letzten Jahren erheblich gesteigert und die Reinigungsgebühr lange Jahre konstant gehalten werden. Zum Jahreswechsel 2009 muss allerdings – bedingt durch steigende Rohstoffpreise und die Tarifsteigerungen - eine Anpassung der Gebühren erfolgen.

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  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer, Birgit Fuder