Tamara Chikunova

Preisträgerin 2005

Trägerin des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis 2005

Geboren 1948 im Landkreis Taschkent (Usbekistan),
verstorben am 31. März 2021 in Novara (Italien).

Trauer um Tamara Chikunova

Tamara Chikunova, Trägerin des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis 2005, ist am 31. März 2021 im italienischen Novara im Alter von 72 Jahren verstorben.

Oberbürgermeister Marcus König würdigt die Lebensleistung von Tamara Chikunova: „Das Recht auf Leben und das Verbot der Folter gehören zum Kernbestand der Menschenrechte. Frau Chikunova hat mit bewundernswerter Zivilcourage und unter vielen persönlichen Opfern für diese Rechte gekämpft. Menschen wie ihr ist es zu verdanken, dass immer mehr Länder weltweit diese unmenschliche Form der Bestrafung abschaffen.“


Tamara Chikunova (geborene Petrova) kam 1948 im Landkreis Taschkent, Usbekistan, zur Welt. Sie ist geschieden und hatte einen Sohn, Dmitriy Chikunov, der am 10. Juli 2000 hingerichtet wurde.

Tamara Chikunova erlebte persönlich, wie die usbekischen Behörden mit zum Tode Verurteilten und deren Verwandten umgehen. Im Jahr 1999 wurde ihr Sohn, Dmitriy Chikunov verhaftet und zu Unrecht beschuldigt, zwei Menschen umgebracht zu haben. Tamara Chikunova unternahm alles in ihrer Macht stehende, um die Unschuld ihres Sohnes zu beweisen. Allen Bemühungen zum Trotz wurde Dmitriy Chikunov, damals 28 Jahre alt, am 11. November 1999 zum Tode verurteilt. Als sie ihren Sohn am 10. Juli 2000 besuchen wollte (der Termin war von offizieller Seite bestätigt worden), wurde ihr der Besuch verweigert. Später stellte sich heraus, dass an diesem Tag heimlich die Hinrichtung ihres Sohnes durchgeführt worden war.
Nachdem sie seine Sterbeurkunde erhalten hatte, ging sie zur Gefängnisleitung in Taschkent, um ihn beerdigen zu können. Dort erfuhr sie, dass laut Gesetz die Leichname von Hingerichteten nicht zur Beerdigung freigegeben werden können. Nicht einmal seine persönlichen Gegenstände wurden Tamara Chikunova ausgehändigt. Bis zu ihrem eigenen Tod wusste sie nicht, wo das Grab ihres Sohnes ist.

Nach Dmitriys Tod gründete Tamara Chikunova im Herbst des Jahres 2000 die Organisation „Mütter gegen Todesstrafe und Folter“ und leitete sie. Mitglieder der Organisation sind vor allem Angehörige von Menschen, die gefoltert oder zum Tode verurteilt wurden. Die „Mütter“ arbeiteten von Tamara Chikunovas Wohnung und später von einem Büro aus, wo Besucher empfangen sowie Besprechungen und Tagungen der Mitglieder abgehalten wurden. Die Arbeit der Organisation basiert auf ehrenamtlichem Engagement und finanziert sich durch Spenden.

Um ihr Ziel, die Abschaffung von Todesstrafe und Folter zu erreichen, leisteten die „Mütter“ auch juristische Hilfestellung für Betroffene. Ein anderer Schwerpunkt der Arbeit war und ist die Information der usbekischen Öffentlichkeit über die Menschenrechte durch die Medien, durch Seminare und Schulungen. Zudem führten die „Mütter“ Statistiken über die Todesurteile und deren Vollstreckung sowie über Folterfälle in Usbekistan.

Dank des unermüdlichen Einsatzes von Tamara Chikunova gelang es den „Müttern“, eine enge Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen herzustellen, darunter die UNO, Amnesty International, Murder Victims’ Families for Reconciliation, die Gemeinschaft Sant’Egidio, Human Rights League, das OSZE-Menschenrechtsbüro ODIHR (Office for Democratic Institutions and Human Rights) und Human Rights Watch. Gemeinsam bringen sie die massiven Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan an die Öffentlichkeit.

Die „Mütter“ arbeiteten besonders effektiv mit diesem Gremium zusammen. Sie haben große Erfahrungen auf dem Gebiet der Individualbeschwerde gesammelt, kennen die vorhandenen Strukturen und verfügen über persönliche Kontakte zu den Mitarbeitern. Seit 2000 hat die Organisation „Mütter gegen Todesstrafe und Folder" zahlreiche Einzelbeschwerden vorbereitet und bei diesem Gremium eingereicht. Auf Grund dieser Beschwerden stellte das Menschenrechtskomitee Anträge auf Aufhebung der Urteile. In den meisten Fällen reagierten die usbekischen Behörden nicht auf die Anträge und vollzogen die Hinrichtung. In 15 Fällen wurden die Urteile gemildert, in einem Fall vollständig aufgehoben.

Die Republik Usbekistan ist dem Fakultativprotokoll des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte der UNO beigetreten. Darin anerkennen die Vertragsstaaten das Verbot von Hinrichtungen und verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Todesstrafe abzuschaffen. Dennoch wurden in Usbekistan zum Tode Verurteilte hingerichtet. Die Exekutionen erfolgten zum Teil noch während das Menschenrechtskomitee der UNO die Fälle bearbeitete und seine Berichte noch nicht abgeschlossen hatte.

Tamara Chikunova vertrat ihre Organisation bei Menschenrechtskonferenzen im In- und Ausland. Dies war und ist für viele Menschenrechtsverteidiger*innen nicht selbstverständlich. In Taschkent, der Hauptstadt Usbekistans, hatte Tamara Chikunova für den 5. Dezember 2003 eine internationale Konferenz mit dem Titel „Todesstrafe: Analyse – Tendenzen – Realität“ vorbereitet, die die usbekische Regierung 12 Stunden vor Beginn verbot. Sie begründete die Entscheidung damit, dass eine nicht eingetragene Organisation die Konferenz nicht durchführen dürfe. Die „Mütter“ kämpfen aber schon seit langem vergeblich um offizielle Anerkennung durch die usbekischen Behörden. Sie haben wiederholt von Offizieren des usbekischen Geheimdienstes erfahren, dass die Organisation auf der schwarzen Liste stehe und der Geheimdienst auf Anordnung warte, die Organisation aufzulösen.

Darüber hinaus wurden und werden Mitglieder der Organisation eingeschüchtert und schikaniert. Selbst Angehörige sind davor nicht sicher. So erschien beispielsweise im September 2004 um 6 Uhr morgens ein Ermittler der Staatsanwaltschaft bei Tamara Chikunovas Mutter. Er erklärte der 78-jährigen bettlägerigen Frau, dass er einen Haftbefehl gegen ihre Tochter habe. Der Verdacht lag nahe, dass die Behörden auf diese Weise Druck auf Tamara Chikunova ausüben wollten. Aber weder sie noch ihre Mitstreiterinnen ließen sich einschüchtern, auch nach dem Erhalt von Morddrohungen arbeiteten sie weiter.

Am 1. Juli 2004 erhielt Tamara Chikunova in Rom den Preis „Colombe d’Oro“ (Goldtauben) des Archivs „Entwaffnung für den Frieden“ für ihren außergewöhnlichen Einsatz für Frieden und Menschenrechte.

Am 25. September 2005 wurde sie im Nürnberger Opernhaus mit dem Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis ausgezeichnet.

Zahlreiche Repressalien zwangen Chikunova, Usbekistan zu verlassen und sie fand dank der Unterstützung der Gemeinschaft St. Egidio eine neue Heimat im italienischen Novara. Ihr letzter Besuch in Nürnberg fand im Rahmen der Menschenrechtspreisverleihung 2015 zum 20jährigen Jubiläum der Auszeichnung statt.

Am 31. März 2021 ist Tamara Chikunova in Novara im Alter von 72 Jahren verstorben.

Oberbürgermeister Marcus König würdigte die Lebensleistung von Frau Chikunova: „Das Recht auf Leben und das Verbot der Folter gehören zum Kernbestand der Menschenrechte. Frau Chikunova hat mit bewundernswerter Zivilcourage und unter vielen persönlichen Opfern für diese Rechte gekämpft. Menschen wie ihr ist es zu verdanken, dass immer mehr Länder weltweit diese unmenschliche Form der Bestrafung abschaffen.“

Preisbroschüre 2005

Menschenrechtspreis Broschüre 2005
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